Freitag, 31. Dezember 2010

Prosit Neujahr!

Ich wünsche meinen Mandanten und Geschäftspartnern sowie den  Lesern meines Blogs ein
 gesundes, glückliches und erfolgreiches Neues Jahr!

Montag, 27. Dezember 2010

Nachmieter gesucht!

Viele Mieter sind der Meinung, sie könnten wirksam vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag ausscheiden, wenn sie dem Vermieter einen Nachmieter präsentieren. Dies ist jedoch ein Irrtum. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Auch wird der Mieter keinesfalls von seinen Vertragspflichten befreit, wenn er dem Vermieter drei Kandidaten nachweist. Die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis erfolgt immer aus Kulanz, auf die es keinen Anspruch gibt.

Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee

Wohl alle Gemeinden haben per Satzung die Pflicht, die Bürgersteige vor den Grundstücken von Eis und Schnee zu befreien, den Eigentümern auferlegt. In den meisten Mietverträgen ist diese Pflicht auf die Mieter delegiert worden. Das kann wirksam auch in Formularverträgen und Hausordnungen geschehen. Zu räumen ist in der Regel zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr, bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Wer dies nicht tun kann, weil er berufstätig ist, muß anderweit dafür Sorge tragen. Beim Hauseigentümer bleibt aber die Pflicht, zu kontrollieren, ob der Mieter der Räum- und Streupflicht nachkommt.

Dienstag, 21. Dezember 2010

Eine Rechtschutzversicherung will wieder einmal nicht zahlen

Die Rechtschutzversicherung weigert sich mit fadenscheinigem Argument, es läge noch kein Versicherungsfall vor, meine Rechnung an den VN für Beratung und außergerichtliche Tätigkeit zu bezahlen.
Es ging um die unterschiedlichen Auffassungen der VN einerseits und der Vermieter andererseits über die Renovierungspflicht des Mieters beim Auszug Ende November. Kein Versicherungsfall??

Meine Antwort an den Schaden Service  ( mit welcher Berechtigung die sich Service nennen, ist mir schleierhaft): 



Allrecht Rechtsschutzversicherung AG
Schaden -Service
Liesegangstraße 15
40211 Düsseldorf
per Fax 0211-963-2758



Rechtsschutz- /Schadennummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben erhalte ich Ihr Schreiben vom 15.12.2010.

Die darin geäußerte Behauptung, es läge kein Versicherungsfall vor, ist eindeutig falsch.
Aus meinem Schreiben vom 13.12.2010 - unten im Wortlaut noch einmal abgedruckt - nebst Anlage ergibt sich eindeutig, daß es sich um die Renovierungspflichten beim Auszug der Mieter gehandelt hat. Die Wohnung war zum Zeitpunkt meiner Beratung am 02.11.2010 bereits zum 30.11.2010 gekündigt worden. Die Frage der Renovierungspflicht bei Auszug war also höchst akut.

Nachdem die Vermieter die Forderung nach Durchführung der Endrenovierung weiter verlangten, kam es zu meinem Schreiben vom 23.11.2010 an die Vermieter, das ich Ihnen vorgelegt habe. Daraufhin wurde Ende November die Wohnung von den Vermietern unrenoviert abgenommen.

Ein Versicherungsfall lag bei meiner  Beratung und außergerichtlicher Vertretung also vor.

Sie haben daher meine Rechnung zu bezahlen!

Mein heutiges  Schreiben ist als Stichentscheid zu betrachten!
Ihr Meinung ist der widerrechtliche Versuch, sich  Ihrer Einstandspflicht aus dem Rechtschutzversicherungsvertrag zu entziehen.

Eine solche Rechtschutzversicherung braucht kein Mensch.

Ich setze Frist zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto bis zum

                    28.12.2010.

Bei fruchtlosem Fristablauf  werde ich Ihre Versicherungsnehmerin direkt in Anspruch nehmen und ihr zur Kündigung des Vertrages raten.

Hochachtungsvoll

Hildebrand-Blume
Rechtsanwältin

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Engagement des Rechtspflegers

Heute morgen um 8.10 Uhr klingelte das Telefon. Am Apparat war der zuständige Rechtspfleger des Insolvenzgerichts in Kaiserslautern und stellte mir die Frage, ob ich früher meine Kanzlei in der Gluckstraße in Mannheim gehabt hättte. In einem dort anhängigen und langwierigen Insolvenzverfahren vertrete ich eine ausländische Gläubigerin. Bei meinem Kanzleizumzug hatt ich schlicht vergessen, dem Insolvenzgericht davon Nachricht zu geben.

Der Rechtspfleger hatte meine neue Anschrift und Telefonnummer im Internet recherchiert.

Danke für das Engagement. DAS IST NICHT SELBSTVERSTÄNDLICH! 

 

Montag, 29. November 2010

Ski und Rodel gut!

Die Wintersportsaison hat wieder begonnen. Schnee fällt zur Zeit in den Mittelgebirgen und den Alpen. Neben körperlicher Fitness sollten sich Skifahrer, Rodler und Snowboarder auch mit den Regeln, die auf Pisten und Hängen gelten, vertraut machen. Die FIS-Regeln legen fest, worauf beim Wintersport , z,B. beim Anfahren, Überholen, Queren und nach einem Unfall zu  beachten ist. Auf den Schwächeren ist Rücksicht zu nehmen. Wer sich nicht daran hält, haftet für den von ihm verursachten Schaden, was überwiegend Personenschaden ist. Er riskiert außerdem, auf einem Teil seines eigenen Schadens sitzen zu bleiben, wenn ihn ein Mitverschulden trifft. FIS-Regeln zum Download finden Sie hier:FIS-Regeln  

Freitag, 12. November 2010

Überstundenpauschale im Arbeitsvertrag unwirksam

Beliebt sind in Arbeitsverträgen Klauseln, in denen Überstunden mit dem Gehalt pauschal abgegolten sind.
Da die meisten Verträge als Formularverträge den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, sind solche Klauseln wegen Verstosses gegen das Transparenzgebot unwirksam. Der Arbeitnehmer weiß nämlich nicht, welche Gegenleistung er für sein Gehalt erbringen muß ( BAG, Urteil vom 01.09.2010, Az: 5 AZR 517/09).

Allerdings sind etwaige Verfallfristen von i.d. R. 3 Monaten in den Verträgen nach wie vor zu beachten.
Eine unbeschränkte Nachzahlungsforderung dürfte demzufolge eher selten durchsetzbar sein. 
 




 

Donnerstag, 11. November 2010

Fristlose Kündigung einer Auszubildenden - Fehlverhalten des Arbeitgebers

Über den Fall wurde in der Rhein-Neckar-Zeitung ausführlich berichtet:

Ein Anwalt hielt es für sinnvoll, seiner Auszubildenden das Foto seiner Freundin vorzuhalten und zu fragen, wie alt die darauf abgebildete Dame sei.
Als die Mitarbeiterin das Alter mit 40 Jahren schätzte, brannte beim Arbeitgeber eine Sicherung durch. Er kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Als das Arbeitsgericht meinte, daß es die Kündigung nicht für sehr fundiert halte, soll der Anwalt argumentiert haben, seine Mitarbeiterin habe doch gewußt, daß seine Freundin erst 31 Jahre alt sei.


Als Außenstehender stellen sich mir einige Fragen: wenn der Arbeitgeber wußte, daß die Auszubildende das Alter seiner Freundin kannte - warum hat er dann gefragt? Vielleicht wollte die Mitarbeiterin einfach nur ehrlich sein? Wenn die Auszubildende das Alter nicht kannte: eventuell war das Bild unscharf oder die Auszubildende braucht eine Brille oder der Anwalt braucht eine Brille? Außerdem ist nicht  jeder Mensch geübt, das Alter anderer zu schätzen. Für Menschen unter 20 Jahren - die meisten Auszubildenden sind unter 20 - ist jeder über 30 ohnehin uralt. Es soll außerdem Menschen geben, die älter aussehen, als sie sind.

Fest scheint dagegen zu stehen: Für den Anwalt ist ein Leben nach dem 40. Geburtstag unvorstellbar, sonst hätte er die Schätzung nicht als persönliche Beleidung empfunden. Manches Private hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Das sollte man als Arbeitgeber wissen und vorleben.
Auf dem Ausbildungsplan von Auszubildenden steht nicht, daß man sich im Schätzen des Alters anderer Menschen üben müßte.

Der "Vorfall", wenn man überhaupt von einem "Vorfall" sprechen kann, ist so unbedeutend, daß darauf nie und nimmer wirksam eine fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses gestützt werden könnte.

Von Arbeitsrecht versteht der Anwalt somit nichts.

Man könnte den  Eindruck gewinnen, daß sich gewisse graue Zellen über einen längeren Zeitraum nicht an der anatomisch dafür vorgesehenen Stelle befunden haben.


Ganz sicher ist aber: einer Anwältin wäre dies nicht passiert!
 

Neuer Versorgungsausgleich ist gesetzgeberischer Mist!

Zum 01.09.2009 wurde der Versorgungsausgleich neu geregelt. Mit Ausnahme von bereits an diesem Tag anhängigen Verfahren wurde das sog. Rentnerprivileg abgeschafft. Dieses regelte: bezog der ausgleichspflichtige Ehegatte bei Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon Rente, der Ausgleichsberechtigte aber noch nicht, erfolgte die Rentenkürzung erst dann, wenn auch der Ausgleichsberechtigte Rente erhielt.

Seit dem 01.09.09 ist das nun anders. Die Rentenkürzung erfolgt mit Rechtskraft des Versorgungsausgleichs sofort, obwohl der Berechtige bei großem Altersunterschied erst viel später von den übertragenen Anwartschaften profitiert. Die Rente des ausgleichspflichtigen Rentners sinkt somit u. U. weit unter das Existenzminimum. Der Rentner muß ergänzende Sozialhilfe beziehen mit allen Bevormundungen und Schikanen der einschlägigen Behörden.

Die neue Gesetzeslage greift in Rechtsansprüche ein, was durch nichts gerechtfertigt ist und verstößt damit gegen Art. 14 GG und die Menschenwürde. Die Rentenbeiträge wurden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Eingriffe zur Sanierung der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind damit nicht zulässig und m. E. verfassungswidrig.

Mittwoch, 10. November 2010

Kranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung

Aus aktuellem Anlaß:

Kranke Arbeitnehmer haben gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf Gehalts- oder Lohnfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen, wenn sie wegen derselben Krankheit bis zu 6 Wochen krank geschrieben sind. Danach besteht Anspruch gegen die Krankenkasse auf Krankengeld.
Erfolgt Krankschreibung wegen Krankheit 1 und danach wegen Krankheit 2, bleibt die Fehlzeit wegen Krankheit 2  bei Ermittlung der 6-Wochenfrist wegen Krankheit 1 außer Betracht.

Dennoch behalten manche Arbeitgeber bei Krankheit unabhängig von der Dauer der Krankheit den Arbeitslohn einfach ein.
Das ist nichts als Schikane und offener Rechtsbruch!
Der betroffene Arbeitnehmer soll so klein gemacht werden.
In dieselbe Richtung gehen ständige Anrufe. Liegt die Krankmeldung vor, muß der Arbeitgeber von deren Richtigkeit ausgehen, es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.

Krank geschrieben zu sein ist übrigens nicht identisch mit Bettlägerigkeit oder ständig in der Wohnung anwesend sein zu müssen.

Sonntag, 31. Oktober 2010

Neugierige Arbeitgeber contra ärztliche Schweigepflicht

Es sollte sich längst in Arbeitgeberkreisen herumgesprochen haben. Dennoch gibt es immer noch Chefs, die glauben, bei Krankheit von Arbeitnehmern durch Anruf beim krank schreibenden Arzt  die Gründe der Krankschreibung herausfinden zu können.

Den Anruf kann man sich sparen: Ärzte und ihr Personal stehen unter Schweigepflicht. Den Arbeitgeber geht die Krankheit seines Arbeitnehmers nichts an.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Rechtschutzversicherung - never ending story

Auf meine Rechtschutzanfrage kommt ein Brief mit den üblichen Fragen, aus denen zu schließen ist, daß Sachbearbeiter/in den Brief über den Betreff hinaus nicht gelesen hat oder den Vorgang abwimmeln will.
Alles, was zur Sache wichtig war, stand schon in meinem ersten Schreiben. Ich hasse es, mich zu wiederholen. Ich hasse es, wenn mir andere die Lebenszeit stehlen. Mein Hinweis in der Antwort auf die dümmliche Fragerei, daß das nun als Stichentscheid zu betrachten ist, wurde prompt mit der Deckungszusage und der Überweisung der Gerichtskosten beantwortet.

Warum nicht gleich so. Arbeitsüberlastung bei der Versicherung löst man so nicht!  

Sonntag, 17. Oktober 2010

Gerichtliche Ohrfeige für die Deutsche Bahn Netz AG

Der BUND, Landesverband-Baden-Würrtemberg, hatte einen Eilantrag gegen die Baumfällarbeiten im Stuttgarter Schloßpark vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. In diesem Verfahren hatte die Deutsche Bahn Netz AG die Existenz eines Schreibens des Eisenbahn-Bundesamtes verschwiegen, welches die Baumfällarbeiten wegen des Juchtenkäfervorkommens im mittleren Schloßpark vorläufig verboten hatte.

Amtsanmaßung des Regierungspräsidiums Karlsruhe - Istanbul liegt in Deutschland?

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte sich mit folgendem Fall zu beschäftigen:
Ein Busunternehmen hatte die Genehmigung für einen Linienverkehr von Karlsruhe über Stuttgart, München, Istanbul nach Adapazari in der Türkei beantragt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Haltestelle Istanbul verboten, weil es bereits andere Unternehmen gibt, die Istanbul anfahren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Verbot bestätigt.
Der VGH hat der Berufung des Unternehmens stattgegeben. Neben anderen Gründen hat es ausgeführt, daß Istanbul nicht der deutschen Hoheitsgewalt unterliegt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2010, Az: 12 S 1725/09

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Virtuelle Nahrung

Macht garantiert nicht dick:
Windbeutel!
Mein PC ist eine Konditorei.

Nicht ganz so vorbildlich

Seit 3,5 Monaten wartet mein Mandant auf die Entscheidung eines Rechtsstreits. Der zuständige Richter verfügt 10. Tage,  nachdem der  schon einmal verlegte Verkündungstermin hätte stattfinden sollen, erneut eine Verlegung auf Mitte November wegen Arbeitsüberlastung.

Lob 2

Vom Registergericht in Mannheim benötigte ich eine Registerauszug für eine Kapitalgesellschaft. Auf mein Fax kam binnen 2 Stunden der Auszug - auch per Fax. So macht Arbeiten Spaß.

Vorbildliche Arbeit - Grund für Lob

1. Beim Grundbuchamt eines Gerichts in NRW hatte ich am Montag gegen 18.00  einen Grundbuchauszug und Vertragskopien per Fax angefordert. Am nächsten Morgen gegen 10.00 rief eine Angestellte an, um einige Fragen zu klären. Da denkt jemand mit. Sofortige Bearbeitung hilft den Schreibtisch sauber zu halten.

Vorbildlich!

Süße Versuchung

Auf meiner Festplatte liegen verlockende Dinge

Erich Kästner - paßt in unsere Zeit

Einst haben die Kerls auf den Bäumen gehockt,
behaart und mit böser Visage.
Dann hat man sie aus dem Urwald gelockt,
und die Welt asphaltiert und aufgestockt
bis zur dreißigsten Etage.
Da saßen sie nun, den Flöhen entfloh’n,
in zentralgeheizten Räumen.
Da sitzen sie nun am Telefon. Und es herrscht
noch genau derselbe Ton
wie seinerzeit auf den Bäumen...
So haben sie mit dem Kopf und dem Mund
den Fortschritt der Menschheit geschaffen.
Doch davon mal abgesehn und bei Licht betrachtet,
sind sie im Grund noch immer die alten Affen.

Mittwoch, 22. September 2010

Überlange Verfahrensdauer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland erneut gerügt, nunmehr für überlange Verfahrensdauer. Der Inhaber eines privaten Wachunternehmens hatte 13 Jahre und 5 Monate gegen die Ablehung eines Waffenscheins geklagt - erfolglos; insgesamt 4 Instanzen, wobei das Oberverwaltungsgericht 8 Jahre auf den Akten gesessen hatte. Der EGMR beurteilte diese Verfahrensdauer als einen klaren Verstoß gegen Art. 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Gerichtshof konstatierte, daß es sich um ein strukturelles Problem in Deutschland handelt. Dieses muß nun binnen eines Jahres von Deutschland beseitig werden. Besonders lang dauern Prozesse vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten.Der Anspruch auf effektiven Rechtschutz ist auch im deutschen Grundgesetz verankert.
Weitere 55 weitere Beschwerden sollen bei EGMR gegen Deutschland noch anhängig sein.

Die deutsche Justiz wird seit Jahren kaputt gespart, obwohl gerade in der Zivilgerichtsbarkeit jeder Kläger mit von der Höhe des Streitwertes abhängigen Gerichtskostenvorschüssen belastet ist. Bevor diese nicht bezahlt worden sind, wird das Verfahren erst gar nicht betrieben.

Auffällig ist jedoch, daß die Verfahrensdauer in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist.

Beispiele aus meiner Praxis:

Zivilprozeß vor dem LG Mainz: Verfahrensdauer 4 Jahre, Termine im Jahrestakt!
AG im Ruhrgebiet nach Ostern 2009 - Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach 4 Wochen angemahnt. Reaktion der Geschäftsstelle fröhlich - wir haben 8 Wochen Arbeitsrückstände ( Folgen des Karneval). AG Bremen, Nachlaßgericht im Juni 2010 - nach Dienstaufsichtsbeschwerde, weil 5 Wochen nach meiner Anfrage nach den Erben einer in Bremen verstorbenen Person immer noch keine Antwort vorlag:  vorwurfsvoller Anruf der Geschäftsstelle, sie hätten 14 Wochen Arbeitsrückstand. Die Zeit für den Anruf hätte genügt, mir einen Dreizeiler zu schreiben.

Samstag, 4. September 2010

Bagatellkündigung und gerichtliches Augenmaß

Einem Mitarbeiter wurde nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt, weil er seinen Elektroroller für 1,5 Stunden an der Firmensteckdose aufgeladen hatte. Der Betrag für den Strom belief sich 1,8 Cent! Das Aufladen von Mobiltelefonen und der Betrieb von digitalen Bilderrahmen wurde vom Inhaber aber geduldet.

Henry Ford II

„Es gibt Menschen, die von ihren Mitmenschen auf den Schultern getragen werden wollen. Diese Leute übersehen aber, dass es nur vorwärts geht, wenn wir uns gegenseitig stützen und unterstützen.”
Henry Ford II (1917-1987), amerik. Industrieller

Mittwoch, 18. August 2010

Vom Siegen und Verlieren

„Wer eine Schlacht gewinnen will, muß denken, daß er der Sieger ist. Man kann eine Schlacht auch verlieren, wenn man denkt, man ist der Sieger. Aber man kann nie und nimmer gewinnen, wenn man sich für einen Verlierer hält.”
( Zitat des Tages stammt von Roman Polanski (*1933), poln. Filmregisseur u. Schauspieler)


Keine neue Erkenntnis, aber immer wieder erwähnenswert.

Freitag, 6. August 2010

Gedankliche Unordnung beim LG Mosbach

In einer Sache erhalte ich innerhalb von 2 Tagen 2 sich widersprechende Gerichtsverfügungen, verfügt vom selben Richter, ausgefertigt von 2 verschiedenen Justizangestellten.


Am 2.08. verfügt RALG  H. das schriftliche Vorverfahren mit 2 Wochen Notfrist zur Verteidungsanzeige und 2 weiteren Wochen Frist zur Klageerwiderung.

Am 04.8. hat  es sich RALG  H. wohl anders überlegt und beraumt Güteverhandlung und frühen ersten Termin an mit Frist zur Klageerwiderung von drei Wochen.

Enteignung nicht auffindbarer Miterben

Zum obigen Thema - nicht auffindbare Miterben  ehemaliger Grundeigentümer in der früheren DDR - hat der Kollege Mydlak auf seinem Blog einen interessanten Beitrag geschrieben, der unter dem folgenden Link zu finden ist.

Mittwoch, 4. August 2010

Postlaufzeiten

Eine Ansichtskarte aus Bozen, am 28.07. abgestempelt, kommt im vereinten Europa am 03.08. tatsächlich schon an.

 Ob die mit der Pferdekutsche transportiert wurde?

Arbeitsamt - Anhörung zu angeblichen Nebeneinkünften

Die Behörde übersendet  meiner Mandantin wegen angeblicher Nebeneinkünfte einen Anhörungsbogen. An dem Verdacht ist nichts dran, was ich der Arbeitsagentur im Mai  gleich zweimal erklären muß. Danach Funkstille. Auf meine Anfrage zum Stand der Dinge kommt heute die Antwort:

".................bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Rückforderung nicht in Betracht kommt."

Ist ein Arbeitslosengeldbezieher es nicht wert, von Amts wegen das Ergebnis der Überprüfung genannt zu bekommen?  Was ist das für ein Benehmen?


Zu allem Überfluß steht auf dem Brief auch noch: "Rückfragen richten Sie bitte an den Telefonservice für Arbeitnehmerfragen Tel. 0180 1555 111" - auch noch eine kostenpflichtige Telefonnummer! In dem Zusammenhang von Service zu sprechen, ist ein starkes Stück!
 

Montag, 2. August 2010

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt -Die Unsitte von Formschreiben

Mit einer Leasinggesellschaft korrespondiere ich wegen der Weiterleitung der verbleibenden Wertminderung nach einem Verkehrsunfall. Meinem Schreiben waren das Gutachten mit Feststellung der Wertminderung und die Reparaturrechnung beigefügt. Eigentlich wollte ich nur ein Aktenzeichen und eine Bankverbindung wissen. Es erreichte mich ein Formschreiben mit Textbausteinen:

 "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

blablabla ...........In jedem Fall ist der Nachweis der Reparatur durch Vorlage der Reparaturrechnung zu führen........blablabla. weitere Rechtsausführungen......."

Abgesehen davon, daß sich bei der KfZ-Leasinggesellschaft aus München offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat, daß auch Frauen den Anwaltsberuf ausüben: auf meinen Brief hätte mit einem Satz geantwortet werden können, nämlich auschließlich mit Angabe von Bankverbindung und Vertragsnummer.
Stattdessen überflüssige Textbausteine über die Rechte und Pflichten des Leasingnehmers.


Allerdings hätte der Verfasser des Schreibens dazu eigenständig denken müssen.

Einen Namen hatte der oder die Verfasser/in auch nicht. 

Das ist schlicht unhöflich!














 

Freitag, 30. Juli 2010

Arbeitsagentur hebt Sperrzeitbescheid auf

Nach kanpp 3 Monaten hebt die Bundesagentur für Arbeit den Sperrzeitbescheid wegen angeblichen Fehlens bei einer Fortbildungsmaßnahme  im Widerspruchsverfahren auf. Es war ein ziemliches Stück Arbeit. Die Einrichtung, die die angeblichen Fehlzeiten gemeldet hatte, hatte zuletzt für die gleiche Zeit noch mehr Fehltage behauptet als bei ihrer ursprünglichen Meldung.

Mein Rat an alle Arbeitslose  in Weiterbildungsmaßnahmen: 

Führen Sie penibel Buch, wann Sie bei wem wie lange welchen Unterricht - Theorie oder praktisch - hatten.

Sie sind sonst dem Amt und den - zum Teil willkürlichen - Behauptungen der Weiterbildungseinrichtung hilflos ausgeliefert. 

Mittwoch, 28. Juli 2010

Schilda ist auch in Weinheim

Stadt mietet für das Sozial- und Jugendamt Räume an und verpflichtet sich aus Versehen zur Sanierung des Gebäudes anstatt zur Renovierung  der angemieteten rund 80 qm bei Auszug, weil der Vertrag blind unterschrieben wurde.


Unnötig verursachte Kosten zu Lasten öffentlicher Kassen: rund 85.000 Euro. Der Steuerzahler hat´s ja!

Quelle: http://www.wnoz.de/index.php?kat=115&redaktion=27&artikel=109517953&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter
 

Tüpfelchen auf dem " i " oder Sahnehäubchen

Eigenhändig gebackener Käsekuchen von Mandant - lecker !!!!!!!!

Freitag, 23. Juli 2010

Aufreger am Freitagmittag

Die Gothaer Versicherung beschäftigt sich nun schon seit 3,5 Monaten mit einer Unfallregulierung, obwohl ihr VN einen geparkten PKW sauber zerlegt hat, Verursachung und Verschulden also eindeutig sind. Nachdem die Bemühungen der Werkstatt, eine Reparaturkostenübernahme zu erhalten ohne Erfolg geblieben war, schaltete der Mandant nach 5 Wochen mich ein. Ergebnis: Kostenzusage am 26.05.2010, Reparaturbeginn am 26.05. Heute fragt das "Kompetenzzentrum" Stuttgart, warum die Reparatur erst am 26.05. begonnen hat.

Können die Kompetenzler lesen und denken? Tun sie es gelegentlich? Wenn das Geld nicht am Donnerstag der kommenden Woche da ist, gibt es halt die ersehnte Klage!

Donnerstag, 15. Juli 2010

Zufriedener Mandant

Anruf eines Mandanten, der gerade meinen aktuellen  Schriftsatz im Prozeß gegen seinen früheren Steuerberater gelesen hatte. Es sei ihm ein Bedürfnis, mir zu sagen, was für ein super Schriftsatz das sei.

Auch ich freue mich, wenn der Mandant meinen Einsatz nicht für selbstverständlich hält und seine Anerkennung

ausdrückt. Da macht die Arbeit gleich doppelt Spaß. Gerne wieder :-))

Schönheitsreparaturen in Eigenregie

Klauseln in Mietverträgen, die die Schönheitsreparaturen dem Mieter auferlegen, dürfen nicht verbieten, diese  in Eigenregie vorzunehmen. Eine fachgerechte Arbeit mittlerer Art und Güte erfordert nicht zwingend die Beauftragung  einer Fachfirma.

BGH, Urteil vom 09.06.10, Az. VIII ZR 294/09

Bagatellkündigung ist unverhältnismäßig

Das Bundesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro für unverhältnismäßig und damit für unwirksam erklärt. Es hätte eine Abmahnung als milderes Mittel vorausgehen müssen. Das Gericht war der Auffassung, daß die Mitarbeiterin über 30 Jahre beanstandungsfrei gearbeitet habe und deshalb die vergleichsweise geringe wirtschaftliche Schädigung des Arbeitgebers nicht zu einem völligen Verlust des Vertrauens führen konnte.

BAG, Urteil vom 10.06.2010, Az. 2 AZR 541/09 ( sog. Emmely-Fall )

Es ist zu begrüßen, daß das oberste Arbeitsgericht klare Vorgaben gemacht hat und zu hoffen, daß den Untergerichten nachträglich noch die dunkelrote Schamröte in die Gesichter steigt ob ihrer menschenverachtenden Rechtsanwendungen.

Mittwoch, 14. Juli 2010

Neues aus der Versicherungsbranche

Nach Abwicklung eines Unfallschadens fehlen nur noch meine Gebühren. Mein Anruf im Servic-Center bleibt erst einmal in der Warteschlange hängen - " Bitte legen Sie nicht auf...........Wir bleiben am Ball".

Dafür erwische ich dann eine nette Mitarbeiterin, die mein Honorar noch im Gespräch anweist und sich freut, wieder eine Akte schließen zu können.

Das ist eine Erwähnung wert!

Neues vom Arbeitsrecht

Manche Arbeitgeber werden immer erfindungsreicher. Mandant erfährt von seiner Krankenkasse, daß ihn sein lieber Arbeitgeber schon vor 2 Monaten wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 14.05.2010 abgemeldet hat.
Meiner drastischen Aufforderung, eine Korrekturanmeldung bis heute 15.00 Uhr nachzuweisen, wird binnen 30 Minuten beantwortet, mit einer Neuanmeldung zum 17.05., die angeblich schon am 09.07.2010 erfolgt sein soll.

Es fehlen immer noch 3 Tage. Das Ausbildungsverhältnis endet kommende Woche. Danach ist der Gegner zum Schlachten frei gegeben. Der wird sich wundern.

Samstag, 10. Juli 2010

Sinnspruch zum Wochenende

Man braucht sehr lange, um jung zu werden.

Pablo Picasso

Mittwoch, 7. Juli 2010

Unternehmensverkauf oder Dilettanten am Werk

Manche Unternehmer glauben wirklich, der Verkauf ihres Unternehmens sei so einfach wie der Verkauf von Äpfeln und Birnen auf dem Wochenmarkt.

Ein Bauunternehmer in NRW wollte sein Unternehmen verkaufen. Beraten wurde er auf Anwaltsseite von einem Kollegen, dessen Priorität darauf gerichtet war, als Prinz Karneval die Kampagne 2009/2010 zu bestreiten.

Als Steuerberater agierte ein Mann, der die Prüfung zum Steuerberater gerade eben ablegen wollte. Das Engagement beider Berater war mit Händen zu greifen.

Nach Monate langer Verzögerung brachte der Unternehmer zur Überraschung der Käuferseite dann einen Insolvenzanwalt mit. Die folgende Beichte machte sprachlos: Falschabrechung von Aufträgen gegenüber einer Kommune in Abstimmung mit zuständigem Beamten in angeblich  nicht bezifferbarer, aber mindestens 6-stelliger Höhe, Rückforderung von mindestens 400TEURO, falsche Jahresabschlüsse; die Staatsanwaltschaft ermittelte bereits; Betrugsversuch zu Lasten des Kaufinteressenten.

Der Verkauf des Unternehmens scheiterte natürlich. Verkäuferle stinkig, von Rechtsbewußtsein keine Spur.



 

Arbeitgeberpflichten oder der Arbeitnehmer als Sklave

Auszubildenden nicht zur Prüfung angemeldet, Lohn am 06. des Folgemonats nicht bezahlt.

Auf drastische Mahnung: Reaktion - neben anderen markigen Sprüchen: die Lohnzahlung liege im Rahmen des Branchen üblichen.

Gartenbaubetrieb in der Vorderpfalz -  da sollte man/frau doch mal.....u.a. .......die Handwerkskammer in Marsch setzen

Ungefährwissen

Ein bloßes Ungefährwissen ist nirgendwo gefährlicher als in der Rechtswissenschaft.

Gustav Radbruch
(1878 - 1949), deutscher Jurist, Rechtsphilosoph, Reichsjustizminister


Das sollten sich auch die Menschen zu Herzen nehmen, die ihre Rechtskenntnisse aus der Regenbogenpresse beziehen.

Donnerstag, 1. Juli 2010

Meine Schriftsätze neuerdings gerahmt

Ein Mandant teilte mir gestern mit, daß eines meiner Schreiben gerahmt neben seinem Schreibtisch hängt.
Hier der Beweis:

Nette Idee!

Donnerstag, 24. Juni 2010

Elementare Grundlagen der Demokratie

Der Geist der Wahrheit und der Geist der Freiheit, - das sind die Stützen der Gesellschaft."



Henrik Ibsen

Dienstag, 22. Juni 2010

Ausbeutung im Hotelgewerbe

Ein neuer Mandant kommt am letzten Tag der Kündigungsschutzfrist, um eine Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber einzuleiten. Arbeitszeit laut Vertrag 39 Stunden. Überstunden werden nicht vergütet.
Tätigkeit im Service, Ausbildungsaufgaben, Überwachungsfunktionen, Planung und Organisation von Tagungen und Veranstaltungen, im Hotel, Restaurant und 2 Bars.
Allein der Service umfaßt regelmäßig 11-12 Stunden. Nach Aussage des Mandanten war ein 15-Stunden-Tag normal. Kündigung eines befristeten Vertrages ohne Angabe von Gründen.

Ausbeutung scheint dort absolut normal zu sein. Dafür sollten sich mal einige Behörden interessieren.

Lehrstunde im Mietrecht

Heute beim AG Philippsburg:

Richter: Kündigungsfristen gelten auch für Mieter!

Argumente der Mieterin:
  • ich hatte doch gar keinen Vertrag
  • ich kann doch nicht zweimal Miete zahlen
  • ich wollte die Kündigung doch rückgängig machen
  • der Vermieter hat beim Auszug nichts gesagt
  • der Vermieter hat nicht gemahnt
Nach eindringlicher Belehrung durch das Gericht, hat die Dame die restliche Mietforderung  widerwillig anerkannt.

Zum Schluß kam von Ihr ein Ratenzahlungssangebot von 50 Euro monatlich, was wir selbstverständlich nicht angenommen haben, bevor sie im Auto mit dem Stern davon fuhr.




       

Freitag, 18. Juni 2010

Mietrecht - Lektion 325

Kommenden Dienstag darf ich zum Amtsgericht nach Philippsburg fahren, weil ehemalige Mieter der Meinung sind, ohne "Vertrag" hätten sie ausziehen können, wann sie wollten.

Ausziehen kann ein Mieter selbstverständlich jederzeit. Miete muß man aber trotzdem zahlen und Kündigungsfristen einhalten auch, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt oder nicht.

Liebe Mieter und Vermieter: auch mündliche Absprachen sind ein Vertrag und Verträge sind einzuhalten!

Liebe Vermieter und Mieter: manchmal hat man ohne Schriftliches ganz haarige Beweisprobleme!

Warum es sinnvoll ist, schriftliche Mietverträge abzuschließen

Gestern beim Amtsgericht. 2,5 Stunden Beweisaufnahme  zu den Fragen: wer hat gemietet, wer hat vermietet, zu welchem Preis wurde vermietet, inkl. Nebenkosten oder exkl. Nebenkosten?

Ja: Schriftlich auch dann, wenn man mit einander befreundet oder bekannt ist.

Mittwoch, 16. Juni 2010

Lust oder Frust? - oder meine Hälfte, deine Hälfte

Zwei ehemals mit einander verheiratete und nun heftig zerstrittene Schuldner haften als Gesamtschuldner für ein Darlehen, daß sie von einem Freund erhalten hatten. Beide betonen, daß sie selbstverständlich "ihre Hälfte" bezahlen wollen, aber nicht können. Der Schuldner legt gegen den Mahnbescheid zu 50% Einspruch ein. Es folgt die übliche Prozedur des streitigen Verfahrens. Wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung nimmt der Schuldner den Einspruch "nach rechtlicher Beratung" zurück und teilt bei der Gelegenheit mit, er habe schon im März die e.V. abgegeben.  Einer Titulierung auch der "zweiten Hälfte" steht nun nichts mehr im Wege. Zeitverzögerung : neun Monate und weitere Kosten!

Von der Schuldnerin erhalte ich heute eine Email, in der sie sich wundert, daß ihr ein Mahnbescheid zugestellt worden ist.  - Sie habe sich doch bereit erklärt, "ihre Hälfte" zu bezahlen. Leider hat sie weder die geringen Raten eingehalten noch das Schuldanerkenntnis unterschrieben.





 

Und die Mieterin ist laut Schuldnerberatung pleite

Vermieters Freuden - Mietnomaden


Schimmel bis zur Haustür. Unfaßbar wie manche Mieter eine Wohnung in 2 Jahren zurichten.

Mittwoch, 9. Juni 2010

Die Kunst, Talente richtig einzusetzen!

„Management ist die schöpferischste aller Künste. Es ist die Kunst, Talente richtig einzusetzen.”


Robert S. McNamara (*1916), amerik. Topmanager, 1961-68 Präs. d. Weltbank, der am 09.06.1916, also vor 94 Jahren geboren wurde.

An diesem Maßstab gemessen ist die Politik eine talentfreie Zone.

Freitag, 28. Mai 2010

Echter Idealismus - Zitat

„Echter Idealismus besteht nicht in der Jagd nach augenblicklicher Verwirklichung dessen, was vielleicht eine Chimäre oder Illusion sein könnte, sondern im täglichen, unermüdlichen, beständigen Kampf um die allmähliche Annäherung an das, was uns als Ideal vorschwebt.”
(Das heutige Zitat des Tages stammt von Eduard Benesch (1884-1948), tschechoslowak. Politiker, der am 28.05.1884, also heute genau vor 126 Jahren geboren wurde.)

Donnerstag, 27. Mai 2010

Sie lehnen Mandanten auch ab?

Telefonat mit einem sehr netten Mandanten - Erstaunte Frage: Sie lehnen Mandanten auch ab?

Aber ja doch:

  1.  wenn die Aufgabe nicht zu meiner fachlichen Ausrichtung gehört;
  2.  wenn der potentielle Mandant schon auf den ersten Blick "z´wider" ist;

Mietvertrag vom Steuerberater - immer die beste Wahl?

Ein potentieller Mieter schickt mir einen Vertrag für die Anmietung von früher landwirtschaftlich genutzen Gebäuden zu Lagerzwecken. Der Vertrag enthält die üblichen Klauseln und zeichnet sich dadurch aus, daß er kaum auf das konkrete Mietobjekt abgestimmt ist. Ich teile dem Mietinteressent meine Ergänzungswünsche mit und biete ihm an, diese in seinen Vertragstext einzuarbeiten, wenn er mir den Vertragstext als Worddokument schickt. Das geschah dann auch: über seinen Steuerberater!
Die Anpassungen habe ich noch am selben Tag vorgenommen und Text an den Steuerberater zurückgeschickt. Das war vor ca. 3 Wochen.
Heute ruft die Sekretärin des Mietinteressenten an: was denn nun mit dem Mietvertrag sei?

"Ja, dann wenden Sie sich mal an Ihren Steuerberater, bei dem das schon seit 3 Wochen liegt".

Ob Rechtsberatung durch den Steuerberater immer die beste Möglichkeit ist, darf hier `mal gefragt werden.

Mittwoch, 26. Mai 2010

Schilda oder Beförderung in Baden-Württemberg

Der bisherige Vizepräsident des Landgerichts Mosbach Hettinger wurde am 25.05.2010 zum Präsidenten des Amtsgerichts Heilbronn ernannt. Das Landgericht Mosbach hat nun weder Vizepräsident noch Präsident (m/w).

Weil nun jemand aber die Verwaltung des Gerichts in Mosbach führen muß, wird der neue Amtsgerichtspräsident in Heilbronn namens Hettinger mit halber Arbeitskraft an das Landgericht Mosbach abgeordnet, um dort die Dienstgeschäfte weiterzuführen.

Alles klar? Irgendwie fällt mir dabei das Wort Schilda ein.

Motive der Mandantschaft

Sicherlich will MandantIn nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen. Manchmal scheinen hinter diesem Wunsch aber noch ganz andere Motive zu stecken: Genugtuung, Wut, Rache, Vernichtungswille....

Vertrauen des Mandanten

Telefonat mit dem Mandanten, ob weitere Forderungen eingeklagt werden sollen.

 Antwort: "Denken Sie, es sei Ihre Wohnung und Ihr Geld und dann entscheiden Sie."

Größer kann Vertrauen nicht sein.

Mittwoch, 19. Mai 2010

Richterlicher Hinweis

Einfache Räumungsklage gegen Mieterin und deren unberechtigt mit in der Wohnung lebenden Mutter, also 2 Beklagte weiblichen Geschlechts.

Es erreicht mich folgender Hinweis des Gerichts:

"Es wird auf Bedenken hingewiesen, ob gegen den Beklagten zu 2 ein Räumungsanspruch besteht, denn als minderjähriges Kind  der Belagten ( Schreibfehler des Gerichts) zu 1 dürfte er kein eigenständiges Besitzrecht haben."

Wie soll man das kommentieren?

Behörden einmal anders

Für die Einkommensteuererklärung eines 84jährigen Mandanten habe ich gestern Nachmittag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund per Fax eine fehlende Bescheinigung über die Rentenbezüge des Jahres 2009  angefordert. Die Bescheinigung war heute Morgen, 9:14 h da.

Vorbildlich! Das verdient eine Erwähnung!

Dienstag, 18. Mai 2010

Weinpräsent mit Kunststoffverschluß

Am Wochenende wollte ich ein Weinpräsent öffnen, das vom 80. Geburtstag meiner Mutter übrig geblieben war. Der Versuch scheiterte kläglich, weil sich der Verschluß als Kunststoffstopfen entpuppte und sich aus dem Flaschenhals nur stückchenweise entfernen lassen wollte. So landete das Präsent im Müll. War wohl auch besser so.

Mein heutiger Besuch auf der Website der Abfüllerfirma aus Kaisersesch bot mir dann doch eine Überraschung: Alter Weinbauernadel, seit dem 17. Jahrhundert, mit angeblich höchsten Qualitätsansprüchen und eigenem Labor - aber am Verschluß sparen!

Das ärgert mich als Verbraucherin!
Bin am Überlegen, ob ich dem Bürgermeister schreibe, was er da so verschenkt mit Extralabel der Stadt.
  

Arbeitsagentur - nächster Akt

Auf die Anhörung zu angeblichen Nebeneinkünften hatte ich unter Beifügen einer  Kopie der Abmeldebescheinigung zur Sozialversicherung dem Amt mitgeteilt, daß die angebliche Beschäftigung nur wenige Tag dauerte, längst beendet ist und in einen Zeitraum ohne Leistungsbezug fiel. Ohne auf mein Schreiben einzugehen, fordert die Agentur mit Schreiben vom 17.05.2010 nun das an, was ich ihr schon geschickt habe.
Der Vorname der Mandantin ist auch noch falsch geschrieben!

Der Vorgang nimmt allmählich burleske Züge an.

Lesen müßte man halt können.
 

Mittwoch, 12. Mai 2010

Telefonabzockerei bei Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur ist ausweislich ihres Briefpapiers nur über eine kostenpflichtige Telefonnummer erreichbar
- vom Festnetz 3,9 ct pro Minute, vom Mobilfunknetz  höchstens 42ct/min.

Dafür, daß die Behördenmitarbeiter ihren Job machen, wofür sie vom Steuerzahler schon krisensicher alimentiert werden, müssen die, die ohnehin schon jeden Cent mehrmals umdrehen müssen, auch noch Geld bezahlen!

Als Gegenleistung erhält man: kostenpflichtige Warteschleifen, einen Gesprächspartner aus dem Callcenter, der in der Sache nie etwas sagen kann und nur die Aufgabe hat, das Anliegen aufzunehmen und an die jeweilige Sachbearbeitung weiterzugeben. Weiterverbinden ist nie möglich - weil nicht gewünscht -. Wenn man Glück hat, ruft jemand nach 1, 2 oder 3 Tagen zurück, denn mit einer Vorlaufzeit von 48 Stunden muß man rechnen.

Da fragt man sich doch, ob die Verantwortlichen für dieses System, also Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Herr Weise, noch alle Tassen im Schrank haben. Wieviel Millionen Euro werden dafür pro Jahr zum Fenster hinaus geworfen, für die man qualifizierte Sachbearbeiter/innen einstellen könnte?

Wir leben in einer Plemplem - Gesellschaft. Wir brauchen uns über den Zustand unserer Gesellschaft am Rande des finanziellen Abgrundes wahrlich nicht zu wundern.

Dienstag, 11. Mai 2010

Behördenwillkür Teil 2

Im hiesigen Landratsamt, Wohngeldstelle, gibt es eine Anweisung, daß immer nur die Hälfte der Miete berücksichtigt wird, wenn ein Mitmieter z.B. Ehegatte, ausgezogen ist, aber noch im Mietvertrag steht. Der Vermieter müsse entweder den Mietvertrag umschreiben oder sich den fehlenden Mietteil beim anderen Mieter holen - so die Meinung der Behörde!

Liebes Landratsamt:

Fakt ist: der Vermieter muß gar nichts! Gesamtschuldnerische Haftung beider Mieter und freie Wahl des Vermieters, wen er in Anspruch nimmt, basta!
Es gibt keine zivilrechtliche Handhabe, den Vermieter zum Verzicht auf einen Gesamtschuldner zu zwingen!
Auch lassen sich fehlende Unterhaltsansprüche so nicht durch die Hintertür durchsetzen, schon gar nicht auf Kosten des Vermieters.
Unregelmäßigkeiten bei der Mietzahlung führen in der Regel zur fristlosen Kündigung und der Mieter sitzt auf der Straße.

Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid mit obigen Rechtsausführunen und Vorwurf der Behördenwillkür führten zur Abänderung binnen 3 Arbeitstagen.

Aber was tun die Menschen, die sich nicht auskennen und dieser Willkür hilflos ausgesetzt sind?
Die nicht wissen, wovon sie ihre Miete bezahlen sollen.

Wieviele Menschen werden durch solche Arroganz und Dummdreistigkeit mürbe gemacht? Wieviele schwerwiegende Krankheiten werden dadurch verursacht und führen zur Arbeitsunfähigkeit derjenigen, von denen die meisten gerne arbeiten würden, wenn sie nur eine Arbeit finden würden?

Der Bürger als Spielball der Behörden - das ist ein verfassungswidriger Zustand. Auch die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden.


            

Schon wieder Arbeitsagentur!

Warum formulieren die Mitarbeiter dieser Behörde Vermutungen immer als feststehende Tatsachen?

Mandantin erhält Brief folgenden Inhalts: "Sie erzielen seit dem 23.02.2009 ein Nebeneinkommen bei der Firma XY. Das Nebeneinkommen muß ich auf das Arbeitslosengeld anrechnen. Bitte lassen Sie hierzu von Ihrem Arbeitgeber die beiliegende Nebenverdienstbescheinigung für die Zeit vom 01.11.2009 ausfüllen.........

Was war passier? Die genannte Tätigkeit hatte nur wenige Tage gedauert und lag in einer Zeit, in der die Mandantin keine Leistungen von der Arbeitsagentur bezog. Seit 01.11.09 bezieht sie Leistungen. Erst ab dem 18.03.2010 hat sie eine kleine Tätigkeit aufgenommen, deren Verdienst unter der Anrechnungsgrenze liegt und dennoch gegenüber der Arbeitsagentur gemeldet. Die jetzt erst eingegangenen Formulare für die nicht anrechenbare Nebentätigeit wird die Mandantin ausfüllen lassen, aber was soll die Anfrage für die Zeit vorher?

Mir stellen sich folgende Fragen: Führt die Arbeitsagentur eigentlich Akten? Wenn ja, werden die auch gelesen? Hören die Damen und Herren der Callcenter - die Bezeichnung  Servicecenter ist ja wohl ein Witz -zu und protokollieren sie die Gespräche richtig? Denken die Mitarbeiter des Beschäftigungsbiotops Bundesagentur für Arbeit mit oder können/wollen die das überhaupt?

Wieviel unnötige Schreiberei würde bei Einschaltung des Hirns  erspart werden!

Das alles zahlt auch noch der Steuerzahler!

Samstag, 8. Mai 2010

Verfassungswidrig niedrige Richterbesoldung??

Christoph Heydemann, Vorsitzender des Bundes deutscher Verwaltungsrichter,  in seiner Eröffnungsrede zum 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstag in Freiburg: Die Besoldung der Richter sei verfassungswidrig niedrig.   (Zitat RNZ vom 06.05.2010).

Das Grundgehalt eines Richters in der niedrigsten  Besoldungsgruppe in Baden-Würrtemberg beträgt je nach Lebensalter zwischen 3.500 und 5.600 Euro.

Wie meinen? Dazu kommen Ortszuschlag je nach Familienstand,  alle 2 Jahre Erhöhung, narren- und krisenfester Arbeitsplatz, Unkündbarkeit nach Verbeamtung selbst bei Minderleistung, keine Präsenzpflichten am Arbeitsplatz wegen richterlicher Unabhängigkeit, keine eigenen Beiträge zur Pension.

Da sind doch wohl etwas die Maßstäbe verrutscht!

Vielleicht sollte sich Herr Heydemann als Anwalt niederlassen oder in die Wirtschaft wechseln, damit er mal was anderes kennen lernt.






 

Menschenwürde

„Wir wissen, daß die Begriffe Arbeit und Menschenwürde nicht sentimentale Utopien sind, eitle Hoffnungen oder rhetorische Schnörkel. Sie sind die stärksten und schöpferischsten Kräfte der ganzen Welt.”
(Das heutige Zitat des Tages stammt von Harry S. Truman (1884-1972), amerik. Politiker, 33. Präs. d. USA (1945-53), der am 08.05.1884, also heute genau vor 126 Jahren geboren wurde.)

Freitag, 7. Mai 2010

Freitagnachmittag beim Gericht

Wegen einer Verfahrenspflegschaft in einer Nachlaßsache wollte ich den Rechtspfleger sprechen. Auf dem Brief vom Amtsgericht Lampertheim stand: Sprechzeit von 9 bis 12 Uhr. Dennoch habe ich es kurz nach 14 Uhr probiert und die Zentrale angerufen. Es hat tatsächlich noch ein Wachtmeister den Hörer abgenommen. Auf meine Frage, ob außer ihm noch jemand am Freitagnachmittag erreichbar sei, hörte ich ein fröhliches aber entschiedenes Nein. Glückliches Hessen.

Service bei BMW - Werkstatt

Mandant findet seinen geparkten PKW bei Rückkehr etwas verbeult vor. Ein ausparkender LKW war stärker gewesen. Unter anderem ist ein Türholm eingedrückt.
Ich schicke ihn zu seiner BMW- Werkstatt mit dem Hinweis, daß für die gegnerische Versicherung ein Gutachten benötigt wird. Bei BMW: wir erstellen keine Gutachten. Fahren Sie zu XY. Mit einem Zettel, auf dem die Adresse steht, fährt der Mandant wieder vom Hof.
Jede Hinterhofwerkstatt arbeitet mit Gutachtern zusammen, die auf Zuruf in die Werkstatt kommen.

Ich glaube, BMW hat einen Kunden auf Dauer weniger.

Mittwoch, 5. Mai 2010

Behördenwillkür

Arbeitsagentur übersendet Anhörungsbogen wegen angeblichen Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme.

Ich antworte 4 Tage vor Fristablauf per Fax  und weise u.a.nach,daß  die Hälfte der monierten  Zeit schon nach Aktenlage nicht begründet ist und auch der Vorwurf, meine Mandantin habe die Maßnahme abgebrochen, nicht den Tatsachen entspricht.. Ende April hätte das Arbeitslosengeld auf dem Konto sein müssen, war es aber nicht. Am 04.05. 2010 erfahre ich auf Nachfrage, es gäbe doch ein Schreiben der Behörde vom 03.05., was weder mir noch der Mandantin vorlag. Schließlich räumte man ein, es könne sein, daß dieses Schreiben noch gar nicht versandt worden sei. Angeblich ist mein Fax nicht vorhanden. In einem zweiten Telefonat räumt die Sachbearbeiterin ein, mein Brief  vom 19.04. sei doch da. Am 05.05. kommt bei meiner Mandatin ein Bescheid mit Datum vom 03., am 04.05. abgesandt, an, mit 3wöchiger Sperrzeit. Begründung: sie habe die Maßnahme abgebrochen und sich micht geäußert.

Tatsachen: Vorwürfe, die zum Teil schon nach Aktenlage nicht begründet sind,
                Mein Schreiben lag 2 Wochen unbeachtet irgendwo rum,
                Einbehalt der Leistungen ohne zuvor erlassenen Bescheid.
                Bescheid verspätet erlassen und wieder die Akten nicht gelesen,
                Wahrheitswidrige Behauptung, daß Mandantin sich während der Anhörungsfrist
                nicht geäußert  habe. Inhalt meines Briefes nicht verarbeitet.
                Mißachtung meiner Vollmacht


Das nenne ich Willkür. Es handelt sich um eine 60jährige Arbeitslose, alleinstehend, die seit Monaten dringend eine neue Stelle sucht und bis 65 arbeiten will und muß, mit kaufmännischer Ausbildung, reichhaltiger Erfahrung, flexibel, die sich aus eigenem Antrieb regelmäßig bewirbt, aufgrund ihres Alters immer wieder Absagen erhalten hat und jetzt nicht weiß, wie sie die Miete bezahlen soll.

Die Damen und Herren der Arbeitsagentur dagegen liegen in der sozialen Hängematte und haben am Monatsende ihr Geld auf dem Konto, ob sie viel oder wenig, gut oder schlecht arbeiten, im Urlaub oder krank sind.

Wann werden diese Personen endlich auch nach Leistung bezahlt und dem allgemeinen Risiko,den Arbeitsplatz zu verlieren, unterworfen? Diese Arroganz muß ein Ende haben!