Samstag, 8. Mai 2010

Verfassungswidrig niedrige Richterbesoldung??

Christoph Heydemann, Vorsitzender des Bundes deutscher Verwaltungsrichter,  in seiner Eröffnungsrede zum 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstag in Freiburg: Die Besoldung der Richter sei verfassungswidrig niedrig.   (Zitat RNZ vom 06.05.2010).

Das Grundgehalt eines Richters in der niedrigsten  Besoldungsgruppe in Baden-Würrtemberg beträgt je nach Lebensalter zwischen 3.500 und 5.600 Euro.

Wie meinen? Dazu kommen Ortszuschlag je nach Familienstand,  alle 2 Jahre Erhöhung, narren- und krisenfester Arbeitsplatz, Unkündbarkeit nach Verbeamtung selbst bei Minderleistung, keine Präsenzpflichten am Arbeitsplatz wegen richterlicher Unabhängigkeit, keine eigenen Beiträge zur Pension.

Da sind doch wohl etwas die Maßstäbe verrutscht!

Vielleicht sollte sich Herr Heydemann als Anwalt niederlassen oder in die Wirtschaft wechseln, damit er mal was anderes kennen lernt.






 

1 Kommentar:

  1. Unglaublich - haben Sie sich mal mit der Richterbesoldung in anderen Ländern auseinandergesetzt oder die Richterbesoldung mit der Vergütung gleichqualifizierter Juristen in Deutschland verglichen?

    Als Anwalt einer Großkanzlei verdiene ich im zweiten Jahr fast das Doppelte von dem, was der R1-Besoldung mit Einstiegsalter 30 entspricht. Das kann auch die Besoldungserhöhung von geschlagenen 150 Euro alle zwei Jahre nicht ausgleichen... Durch die aktuelle Besoldung gehen der Justiz qualifizierte Juristen verloren. Richter werden belächelt, von Anwälten und (rechtskundigen) Parteien. Die von Ihnen genannten Vorteile können meines Erachtens allenfalls einen Abschlag von 30% gegenüber Großkanzleigehältern rechtfertigen!

    AntwortenLöschen