Mittwoch, 20. November 2013

Wem stehen die Gebühren zu oder wie ein Mandant versuchte, seinen Anwalt auszutricksen

Ein Rechtsstreit endete  durch Vergleich bei entsprechender Aufteilung der Gebühren. Die Gegenseite ließ die Kosten festzusetzen. Nach Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses forderte ich die Rechtschutzversicherung meines Mandanten auf, an den Gegenanwalt zu zahlen. Das geschah prompt. 
Die Zahlungsaufforderung des gegnerischen Anwalts überschnitt sich mit der Zahlung der Rechtschutzversicherung. Am Tage des vom Kollegen gesetzten Fristablaufs erreichte mich abends um 19.00 Uhr eine E-Mail seiner Partei mit dem Inhalt: 

"Unser Anwalt hat keine Inkassovollmacht. Bitte zahlen Sie direkt an uns."

Die E-Mail leitete ich an den Kollegen weiter mit der Aufforderung, den Kostenfestsetzungsbeschluß entwertet herauszugeben.
     
Heute ging sein Brief ein:

"Ich bestätige den Eingang der festgesetzten Kosten auf meinem Konto.  Selbstverständlich stand dieser Betrag mir zu, da es sich um meine Gebühren in der Vertretung für die Personen XY handelt. Dass meine Mandantschaft sich meine Gebühren aneignen wollte, ist nahezu unglaublich. Ich habe gegenüber meiner Mandantschaft entsprechend reagiert."


Es steht zu vermuten, dass die wohl langjährige Mandatsbeziehung rigoros beendet wurde.