Montag, 27. Juni 2011

Kirschenernte in Ungarn

Mandanten lassen mich virtuell an ihrer Kirschenernte teilnehmen. Mir läuft das Wasser im Mund zusammen.


Mittwoch, 22. Juni 2011

HUK-Versicherung und Kosten des Kfz-Sachverständigen

Die HUK-Coburg weigerte sich, die Rechnung des vom Geschädigten  beauftragten  Kfz-Sachverständigen  in voller Höhe zu bezahlen. Vom Rechnungsbetrag in Höhe von 368,79 Euro incl. Mehrwertsteuer erstattete sie großzügig 144,00 Euro, incl. Nebenkosten und UST. Begründet wurde dies mit der  Behauptung, daß sie zur Bemsssung des Honorars "das Gesprächsergebnis BVSK 2009 - HUK -Coburg als Maßstab" zugrunde lege.
Mein Mandant, der Gutachter, ist nicht Mitglied  des BVSK.  Uns lag aber eine Erhebung des BVSK bei seinen Mitgliedern aus 2008/2009 vor, aus der sich im Vergleich ergab, daß sich das Honorar meines Mandanten innerhalb der dort aufgeführten Bandbreite befand.


Ich nahm daher den Schädiger persönlich in Anspruch. Es folgte ein Brief, in dem mir die HUK entgegenkommenderweise  wieder unter Berücksichtigung des o.g. angeblichen Gesprächsergebnisses die bereits gezahlten 144,00 Euro anbot. Gegen den daraufhin erwirkten Mahnbescheid wurde selbstredend Widerspruch eingelegt.
Nach Vorlage der Anspruchsbegründung  stellte ich nun einen Zahlungseingang der HUK in Höhe von 247,80 Euro fest mit dem Text: "Klage und Zinsen ohne Präjudiz". Der Betrag setzt sich aus der restlichen Hauptforderung und anteiligen vorgerichtlichen Kosten zusammen. Das Gericht muß nun über die Kosten des Verfahrens entscheiden.
Das hat sich für die HUK und ihre Versicherungsnehmer, die solch unsinnige Prozesse mit ihren Prämien bezahlen müssen, wirklich nicht gelohnt.

Den Marktgleichschaltungsversuchen der HUK ist Einhalt zu gebieten.