Zum obigen Thema - nicht auffindbare Miterben ehemaliger Grundeigentümer in der früheren DDR - hat der Kollege Mydlak auf seinem Blog einen interessanten Beitrag geschrieben, der unter dem folgenden Link zu finden ist.
http://ramydlak.blogspot.com/2010/08/neue-einteignung-von-miterben.html
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist m. E. nicht überzeugend.
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