Der BUND, Landesverband-Baden-Würrtemberg, hatte einen Eilantrag gegen die Baumfällarbeiten im Stuttgarter Schloßpark vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. In diesem Verfahren hatte die Deutsche Bahn Netz AG die Existenz eines Schreibens des Eisenbahn-Bundesamtes verschwiegen, welches die Baumfällarbeiten wegen des Juchtenkäfervorkommens im mittleren Schloßpark vorläufig verboten hatte.
Das Gericht hat nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien - die Bäume wurden bekanntlich gefällt - die Kosten der Antragsgegnerin auferlegt, weil sie die Existenz dieses Schreibens verschwiegen und damit den effektiven Rechtsschutz verhindert hat.
Der Kostenbeschluß ist nicht anfechtbar.
Beschluß vom 14.10.2010, AZ. 13 K 3749/10, nachzulesen auf der Seite http://vgstuttgart.de (Pressemitteilungen)
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