Dienstag, 21. Dezember 2010

Eine Rechtschutzversicherung will wieder einmal nicht zahlen

Die Rechtschutzversicherung weigert sich mit fadenscheinigem Argument, es läge noch kein Versicherungsfall vor, meine Rechnung an den VN für Beratung und außergerichtliche Tätigkeit zu bezahlen.
Es ging um die unterschiedlichen Auffassungen der VN einerseits und der Vermieter andererseits über die Renovierungspflicht des Mieters beim Auszug Ende November. Kein Versicherungsfall??

Meine Antwort an den Schaden Service  ( mit welcher Berechtigung die sich Service nennen, ist mir schleierhaft): 



Allrecht Rechtsschutzversicherung AG
Schaden -Service
Liesegangstraße 15
40211 Düsseldorf
per Fax 0211-963-2758



Rechtsschutz- /Schadennummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben erhalte ich Ihr Schreiben vom 15.12.2010.

Die darin geäußerte Behauptung, es läge kein Versicherungsfall vor, ist eindeutig falsch.
Aus meinem Schreiben vom 13.12.2010 - unten im Wortlaut noch einmal abgedruckt - nebst Anlage ergibt sich eindeutig, daß es sich um die Renovierungspflichten beim Auszug der Mieter gehandelt hat. Die Wohnung war zum Zeitpunkt meiner Beratung am 02.11.2010 bereits zum 30.11.2010 gekündigt worden. Die Frage der Renovierungspflicht bei Auszug war also höchst akut.

Nachdem die Vermieter die Forderung nach Durchführung der Endrenovierung weiter verlangten, kam es zu meinem Schreiben vom 23.11.2010 an die Vermieter, das ich Ihnen vorgelegt habe. Daraufhin wurde Ende November die Wohnung von den Vermietern unrenoviert abgenommen.

Ein Versicherungsfall lag bei meiner  Beratung und außergerichtlicher Vertretung also vor.

Sie haben daher meine Rechnung zu bezahlen!

Mein heutiges  Schreiben ist als Stichentscheid zu betrachten!
Ihr Meinung ist der widerrechtliche Versuch, sich  Ihrer Einstandspflicht aus dem Rechtschutzversicherungsvertrag zu entziehen.

Eine solche Rechtschutzversicherung braucht kein Mensch.

Ich setze Frist zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto bis zum

                    28.12.2010.

Bei fruchtlosem Fristablauf  werde ich Ihre Versicherungsnehmerin direkt in Anspruch nehmen und ihr zur Kündigung des Vertrages raten.

Hochachtungsvoll

Hildebrand-Blume
Rechtsanwältin

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