Freitag, 12. November 2010

Überstundenpauschale im Arbeitsvertrag unwirksam

Beliebt sind in Arbeitsverträgen Klauseln, in denen Überstunden mit dem Gehalt pauschal abgegolten sind.
Da die meisten Verträge als Formularverträge den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, sind solche Klauseln wegen Verstosses gegen das Transparenzgebot unwirksam. Der Arbeitnehmer weiß nämlich nicht, welche Gegenleistung er für sein Gehalt erbringen muß ( BAG, Urteil vom 01.09.2010, Az: 5 AZR 517/09).

Allerdings sind etwaige Verfallfristen von i.d. R. 3 Monaten in den Verträgen nach wie vor zu beachten.
Eine unbeschränkte Nachzahlungsforderung dürfte demzufolge eher selten durchsetzbar sein. 
 




 

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