Dienstag, 22. Juni 2010

Lehrstunde im Mietrecht

Heute beim AG Philippsburg:

Richter: Kündigungsfristen gelten auch für Mieter!

Argumente der Mieterin:
  • ich hatte doch gar keinen Vertrag
  • ich kann doch nicht zweimal Miete zahlen
  • ich wollte die Kündigung doch rückgängig machen
  • der Vermieter hat beim Auszug nichts gesagt
  • der Vermieter hat nicht gemahnt
Nach eindringlicher Belehrung durch das Gericht, hat die Dame die restliche Mietforderung  widerwillig anerkannt.

Zum Schluß kam von Ihr ein Ratenzahlungssangebot von 50 Euro monatlich, was wir selbstverständlich nicht angenommen haben, bevor sie im Auto mit dem Stern davon fuhr.




       

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