Richter: Kündigungsfristen gelten auch für Mieter!
Argumente der Mieterin:
- ich hatte doch gar keinen Vertrag
- ich kann doch nicht zweimal Miete zahlen
- ich wollte die Kündigung doch rückgängig machen
- der Vermieter hat beim Auszug nichts gesagt
- der Vermieter hat nicht gemahnt
Zum Schluß kam von Ihr ein Ratenzahlungssangebot von 50 Euro monatlich, was wir selbstverständlich nicht angenommen haben, bevor sie im Auto mit dem Stern davon fuhr.
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