Seit dem 01.09.09 ist das nun anders. Die Rentenkürzung erfolgt mit Rechtskraft des Versorgungsausgleichs sofort, obwohl der Berechtige bei großem Altersunterschied erst viel später von den übertragenen Anwartschaften profitiert. Die Rente des ausgleichspflichtigen Rentners sinkt somit u. U. weit unter das Existenzminimum. Der Rentner muß ergänzende Sozialhilfe beziehen mit allen Bevormundungen und Schikanen der einschlägigen Behörden.
Die neue Gesetzeslage greift in Rechtsansprüche ein, was durch nichts gerechtfertigt ist und verstößt damit gegen Art. 14 GG und die Menschenwürde. Die Rentenbeiträge wurden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Eingriffe zur Sanierung der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind damit nicht zulässig und m. E. verfassungswidrig.
Seit vielen Jahren ist festzustellen, daß Gesetze immer schlampiger gemacht werden. Kaum ein Gesetz ist durchdacht und in sich logisch. Verfassungsverstöße werden bewußt in Kauf genommen. Soll sich der Bürger doch vor den Gerichten wehren. Es werden bewußt Gesetze mit Verfalldatum beschlossen und in Kraft gesetzt.
Das ist Verfassungsbruch , begangen von Regierung ( = Exekutive ) und Parlament ( = Legislative) und damit Rechtsbeugung!
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