Donnerstag, 11. November 2010

Neuer Versorgungsausgleich ist gesetzgeberischer Mist!

Zum 01.09.2009 wurde der Versorgungsausgleich neu geregelt. Mit Ausnahme von bereits an diesem Tag anhängigen Verfahren wurde das sog. Rentnerprivileg abgeschafft. Dieses regelte: bezog der ausgleichspflichtige Ehegatte bei Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon Rente, der Ausgleichsberechtigte aber noch nicht, erfolgte die Rentenkürzung erst dann, wenn auch der Ausgleichsberechtigte Rente erhielt.

Seit dem 01.09.09 ist das nun anders. Die Rentenkürzung erfolgt mit Rechtskraft des Versorgungsausgleichs sofort, obwohl der Berechtige bei großem Altersunterschied erst viel später von den übertragenen Anwartschaften profitiert. Die Rente des ausgleichspflichtigen Rentners sinkt somit u. U. weit unter das Existenzminimum. Der Rentner muß ergänzende Sozialhilfe beziehen mit allen Bevormundungen und Schikanen der einschlägigen Behörden.

Die neue Gesetzeslage greift in Rechtsansprüche ein, was durch nichts gerechtfertigt ist und verstößt damit gegen Art. 14 GG und die Menschenwürde. Die Rentenbeiträge wurden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Eingriffe zur Sanierung der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind damit nicht zulässig und m. E. verfassungswidrig.

 Seit vielen Jahren ist festzustellen, daß Gesetze immer schlampiger gemacht werden. Kaum ein Gesetz ist durchdacht und in sich logisch. Verfassungsverstöße werden bewußt in Kauf genommen. Soll sich der Bürger doch vor den Gerichten wehren. Es werden bewußt Gesetze mit Verfalldatum beschlossen und in Kraft gesetzt.
Das ist Verfassungsbruch , begangen von Regierung ( = Exekutive ) und Parlament ( = Legislative) und damit Rechtsbeugung!
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen