Eine 90 Jahre alte Frau
wird von einer Angestellten ihrer Sparkasse im Südhessischen angesprochen, sie
solle doch ihre Ersparnisse wegen der derzeit niedrigen Zinsen Gewinn
bringender investieren. Die Frau lässt sich glücklicherweise nicht überreden,
ist aber ziemlich verunsichert.
Beim nächsten Besuch in der Filiale
fragt dieselbe Person die Mandantin, ob sie schon ihr Testament gemacht habe. Sie
hat. Daraufhin fragt die Sparkassenangestellte weiter, ob das Testament auch
"notariell beglaubigt" sei, sonst sei es nämlich unwirksam.
Die Mandantin verläßt aufgelöst die Bank und kann die ganze Nacht nicht schlafen.
Welche Impertinenz dieser
Bankmitarbeiterin!
Alte Menschen zu riskanten Anlagen überreden wollen und " juristische Beratung" am Bankschalter ohne blassen
Schimmer.
Meine Erfahrung nach ist dies kein
Einzelfall. Meine Mandantin hat klug reagiert.
Leider lassen sich auch jüngere Senioren tatsächlich zu Investitionen überreden, die sie
nicht überblicken und auch nicht wollen.
Festzuhalten ist, dass die Beurteilung juristischer Vorgänge nicht ohne Grund
Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen vorbehalten ist, die nach einem langen
Studium noch zwei Staatsexamina absolvieren mussten, um Rechtsberatung
betreiben zu dürfen. Schaltermitarbeiter in Banken und Sparkassen verfügen über keine annähernde Ausbildung und sollten in ihre Schranken gewiesen werden.