Donnerstag, 30. Oktober 2014

Aufreger im Oktober




Eine 90 Jahre alte Frau wird von einer Angestellten ihrer Sparkasse im Südhessischen angesprochen, sie solle doch ihre Ersparnisse wegen der derzeit niedrigen Zinsen Gewinn bringender investieren. Die Frau lässt sich glücklicherweise nicht überreden, ist aber ziemlich verunsichert.

Beim nächsten Besuch in der Filiale fragt dieselbe Person die Mandantin, ob sie schon ihr Testament gemacht habe. Sie hat. Daraufhin fragt die Sparkassenangestellte weiter, ob das Testament auch "notariell beglaubigt" sei, sonst sei es nämlich unwirksam.

Die Mandantin verläßt  aufgelöst die Bank und kann die ganze Nacht nicht schlafen.

Welche Impertinenz dieser Bankmitarbeiterin! Alte Menschen zu riskanten Anlagen überreden wollen und " juristische Beratung" am Bankschalter ohne blassen Schimmer.

Meine Erfahrung nach ist dies kein Einzelfall. Meine Mandantin hat klug reagiert.

Leider lassen sich auch jüngere Senioren tatsächlich zu Investitionen überreden, die sie nicht überblicken und auch nicht wollen.

Festzuhalten ist, dass die Beurteilung juristischer Vorgänge nicht ohne Grund Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen vorbehalten ist, die nach einem langen Studium noch zwei Staatsexamina absolvieren mussten, um Rechtsberatung betreiben zu dürfen. Schaltermitarbeiter in Banken und Sparkassen verfügen über keine annähernde Ausbildung und sollten in ihre Schranken gewiesen werden. 



Montag, 27. Oktober 2014

Prüfung von Widerrufsbelehrungen

Mitglieder eines Verbandes in Baden-Würrttemberg können auf Kosten des Verbanders ihre Kreditverträge von mir prüfen lassen.

Der Verband übernimmt die Kosten der außergerichtlichen Beratung. Nähere Informationen erhalten Sie bei mir.




Freitag, 24. Oktober 2014

Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren - Verjährung zum Jahresende droht für Vorgänge aus 2011

Ich übernehme schnell und unbürokratisch Aufträge zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten, Immobilienkrediten, Autokrediten von Verbrauchern aus dem Jahr 2011 und später. Für Zahlungen aus dem Jahr 2011 droht Verjährung zum Jahresende.

Banksparpläne - Zinsen nachfordern!



Zin­sen nach­for­dern!

Bei äl­te­ren Bank­spar­plä­nen mit variablen Zin­sen und Bonuszahlungen, die zum Ende der Laufzeit stei­gen, kann der Spa­rer unter Um­stän­den Geld von sei­ner Bank nachfordern. Dies be­trifft Ver­trä­ge mit Klau­seln, bei denen die Bank die Zin­sen beliebig verändern kann.

Ent­hal­ten die Verträge keinen Re­fe­renz­zins­ oder fehlt es an Angaben, welche Mar­ge die Bank ein­be­hält, kann sich ei­ne Überprüfung des Sparvertrages und eine Neu­be­rech­nung  lohnen. Dies  be­trifft so­wohl laufende Ver­trä­ge als auch Ver­trä­ge, die schon aus­ge­lau­fen sind. 

Bei Sparver­trä­gen, die seit mehr als drei Jah­ren beendet sind, ist al­ler­dings von Verjährung auszugehen. Verträge, die im Jah­re 2011 ausgelaufen sind,  ver­jäh­ren mit großer Wahrscheinlichkeit zum 31.12.2014.  Zur Ver­jäh­rungs­fra­ge gibt es noch kei­ne höchstrichterliche Recht­spre­chung.

Aus die­sem Grund soll­ten Sie Ih­ren Ver­trag schleu­nigst prüfen lassen. Abhängig von Laufzeit und Umfang des Vertrages können sich Nachzahlungen in Höhe von einigen tausend Euro ergeben.