Mittwoch, 16. Juni 2010

Lust oder Frust? - oder meine Hälfte, deine Hälfte

Zwei ehemals mit einander verheiratete und nun heftig zerstrittene Schuldner haften als Gesamtschuldner für ein Darlehen, daß sie von einem Freund erhalten hatten. Beide betonen, daß sie selbstverständlich "ihre Hälfte" bezahlen wollen, aber nicht können. Der Schuldner legt gegen den Mahnbescheid zu 50% Einspruch ein. Es folgt die übliche Prozedur des streitigen Verfahrens. Wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung nimmt der Schuldner den Einspruch "nach rechtlicher Beratung" zurück und teilt bei der Gelegenheit mit, er habe schon im März die e.V. abgegeben.  Einer Titulierung auch der "zweiten Hälfte" steht nun nichts mehr im Wege. Zeitverzögerung : neun Monate und weitere Kosten!

Von der Schuldnerin erhalte ich heute eine Email, in der sie sich wundert, daß ihr ein Mahnbescheid zugestellt worden ist.  - Sie habe sich doch bereit erklärt, "ihre Hälfte" zu bezahlen. Leider hat sie weder die geringen Raten eingehalten noch das Schuldanerkenntnis unterschrieben.





 

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