Freitag, 6. August 2010

Gedankliche Unordnung beim LG Mosbach

In einer Sache erhalte ich innerhalb von 2 Tagen 2 sich widersprechende Gerichtsverfügungen, verfügt vom selben Richter, ausgefertigt von 2 verschiedenen Justizangestellten.


Am 2.08. verfügt RALG  H. das schriftliche Vorverfahren mit 2 Wochen Notfrist zur Verteidungsanzeige und 2 weiteren Wochen Frist zur Klageerwiderung.

Am 04.8. hat  es sich RALG  H. wohl anders überlegt und beraumt Güteverhandlung und frühen ersten Termin an mit Frist zur Klageerwiderung von drei Wochen.

Da haben wohl 3 Personen nicht in die Akte geguckt?

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