Stadt mietet für das Sozial- und Jugendamt Räume an und verpflichtet sich aus Versehen zur Sanierung des Gebäudes anstatt zur Renovierung der angemieteten rund 80 qm bei Auszug, weil der Vertrag blind unterschrieben wurde.
Unnötig verursachte Kosten zu Lasten öffentlicher Kassen: rund 85.000 Euro. Der Steuerzahler hat´s ja!
Quelle: http://www.wnoz.de/index.php?kat=115&redaktion=27&artikel=109517953&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter
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