Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des
„Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt
Pressemitteilung Nr. 33/2015 vom 27. Mai 2015
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue
Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer
des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Erlass einer einstweiligen
Anordnung gegen das zum 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des
„Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt.
Der Beschluss beruht auf einer Folgenabwägung. Für den Erlass einer
einstweiligen Anordnung müssten die Nachteile, die durch das vorübergehende
Inkrafttreten eines - nach abschließender Prüfung - verfassungswidrigen
Gesetzes entstünden, die Nachteile deutlich überwiegen, die mit der vorläufigen
Verhinderung eines verfassungsmäßigen Gesetzes verbunden wären.
Den Antragstellern ist die Darlegung eines hinreichend
schwerwiegenden Nachteils jedoch weder für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler
noch im Hinblick auf ihre eigene Situation gelungen.
Sie können den Text im Internet über folgende URL
erreichen:
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