Mittwoch, 27. Mai 2015

Keine einstweilige Anordnung gegen das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen



Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-

Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt Pressemitteilung Nr. 33/2015 vom 27. Mai 2015

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das zum 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt. Der Beschluss beruht auf einer Folgenabwägung. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssten die Nachteile, die durch das vorübergehende Inkrafttreten eines - nach abschließender Prüfung - verfassungswidrigen Gesetzes entstünden, die Nachteile deutlich überwiegen, die mit der vorläufigen Verhinderung eines verfassungsmäßigen Gesetzes verbunden wären.
Den Antragstellern ist die Darlegung eines hinreichend schwerwiegenden Nachteils jedoch weder für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler noch im Hinblick auf ihre eigene Situation gelungen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
 
Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht - 2014

Freitag, 22. Mai 2015

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - Viele Kreditnehmer verschenken Geld!

Die Immobilienzinsen ziehen wieder an. Wer immer noch nicht überprüft hat, ob die Widerrufsbelehrung in seinem Darlehensvertrag wirksam ist, sollte dies so schnell wie möglich nachholen. Er verschenkt u. U. eine  Menge Geld.