Freitag, 6. Dezember 2013

Stichtag 31.12.2013 - befristete Möglichkeit, in die Krankenversicherung zurückzukehren und seine Altschulden loszuwerden!

Wer trotz Versicherungspflicht sich mangels Mitteln nicht krankenversichern konnte, ist durch Beitragsrückstände und Zinsen immer tiefer in die Schuldenfalle gerutscht. Bis zum 31.12.13 gibt es eine einmalige Chance, diese Schulden erlassen zu bekommen. Es ist Eile geboten und man darf sich von den Krankenversicherungen nicht abwimmeln lassen. Die Rechtslage gilt für gesetzlich und privat (gerade nicht) Krankenversicherte. Erst heute Morgen versuchte eine Mitarbeiterin der Continentalen einen Anspruchsteller mit falschen Auskünften abzuwimmeln.