Wer
trotz Versicherungspflicht sich mangels Mitteln nicht krankenversichern
konnte, ist durch Beitragsrückstände und Zinsen immer tiefer in die
Schuldenfalle gerutscht. Bis zum 31.12.13 gibt es eine einmalige Chance,
diese Schulden erlassen zu bekommen. Es ist Eile geboten und man darf
sich von den Krankenversicherungen nicht abwimmeln lassen. Die Rechtslage gilt für gesetzlich und privat (gerade nicht) Krankenversicherte. Erst heute Morgen versuchte eine Mitarbeiterin der Continentalen einen Anspruchsteller mit falschen Auskünften abzuwimmeln.
Einzelheiten hier zum Download:
http://www.harald-thome.de/media/files/Schreiben-BMG-Beitragsschuldenerlass-18-9-13.pdf