Samstag, 4. September 2010

Bagatellkündigung und gerichtliches Augenmaß

Einem Mitarbeiter wurde nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt, weil er seinen Elektroroller für 1,5 Stunden an der Firmensteckdose aufgeladen hatte. Der Betrag für den Strom belief sich 1,8 Cent! Das Aufladen von Mobiltelefonen und der Betrieb von digitalen Bilderrahmen wurde vom Inhaber aber geduldet.

Das Arbeitsgericht Siegen und das LAG Hamm haben die Kündigung für unwirksam erklärt, weil eine Abmahnung genügt hätte, um das Verhalten abzustellen.
 Der Antrag des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wurde ebenfalls abgewiesen.

Es ist zu begrüßen, daß wieder Augenmaß bei den Gerichten einkehrt.

Was sind das für Menschen, denen ihre Mitarbeiter so wenig wert sind, daß sie ihnen nicht das übrig gebliebene Brötchen nach beendeter Konferenz oder die zur Entsorgung bestimmten Lebensmittel gönnt. Im obigen Fall hatte der Arbeitgeber offensichtlich krampfhaft nach einem Anlaß gesucht, um einen langjährigen Mitarbeiter los zu werden, dem er sonst nichts anhaben konnte.
 

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