Donnerstag, 18. Oktober 2018

Dieselskandal - Ausweg über den Widerrufsjoker



Autojoker bei Autokrediten und Kfz-Leasing-Verträgen


Fast alle deutschen Autokonzerne sind in den Dieselskandal verwickelt.
Audi Cabriolet

1. Beim VW-Konzern verjähren Ansprüche der geschädigten Autokäufer Ende 2018.

Auf „Goodwill-Erklärungen“ zwischen den Autokonzernen und der Bundesregierung sollte und darf man sich nicht verlassen. Bindend sind diese Gesprächsergebnisse für die Geschädigten nicht.

Wer seine Ansprüche gegen Hersteller und Autohäuser vor Gericht verfolgen will, muss sich auf langwierige Prozesse einstellen.

2. Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit für betrogene Autokäufer, soweit es sich um private Pkw handelt.

Wer den Autokauf ganz oder teilweise über die Herstellerbanken finanziert  oder über die entsprechenden Leasinggesellschaften einen Leasingvertrag abgeschlossen hat, kann sich möglicherweise auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kredit- oder Leasingvertrag berufen.

Unklare Widerrufsbelehrungen finden sich z.B. in den Darlehensverträgen der Autobanken u. a.  von VW, Daimler, BMW, Opel, Renault, Peugeot.


Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist in der betroffenen Verträgen nie zu laufen begonnen hat und der Kredit- oder Leasingvertrag auch heute noch widerrufen werden kann.

Pkw diverse
Das Widerrufsrecht unterliegt im Gegensatz zu sonstigen Ansprüchen keiner Verjährung!

3. Als Folge eines Widerrufs ist das Auto zurückzugeben gegen Rückerstattung aller gezahlten Raten einschließlich Anzahlungen. 

Bei Verträgen, die nach dem 12.6.2014 abgeschlossen wurden, muss der Kunde noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung bezahlen, hat also das Auto fast kostenlos genutzt.

Bei Verträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 12.06.2014 abgeschlossen wurden, wird eine  Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer fällig. Dennoch kann sich auch in diesen Fällen der Widerruf des Vertrages auszahlen.

Mit dem Widerruf lässt sich also die leidige Frage, ob der gekaufte Diesel-Pkw mangelhaft ist oder nicht, umgehen, ebenso eine langwierige Klage.

4. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn es sich um einen Benziner handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erworben wurde.

Der Widerruf ist selbst dann noch möglich, wenn der Darlehensvertrag oder der Leasingvertrag bereits beendet ist.

5. Auch nicht zu verachten: Die Rechtsschutzversicherungen müssen für diese Fälle die Kosten übernehmen.

Sie haben Beratungsbedarf?  Kontakt unter

Rechtsanwältin
Petra Hildebrand Blume
Seckenheimer Hauptstraße 13
68239 Mannheim
Telefon 0621 30099980








Freitag, 5. Oktober 2018

Mieser Enkeltrick - Betrüger in 16 erfolgreiche Betrugsfällen mit Bestechung zu 12,5 Jahren Gefängnis verurteilt!


Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle,   Nr. 165/2018 vom 05.10.2018

Hamburger Verurteilung wegen sogenannter Enkel-Trick-Betrugstaten rechtskräftig


Beschluss vom 24. September 2018 – 5 StR 471/18

Das Landgericht Hamburg hat den heute 31 Jahre alten Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen – davon in 22 Fällen im Versuch – sowie wegen versuchten Betruges in zwei Fällen und wegen Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 117.500 Euro als Wertersatz angeordnet und drei Geschädigten Schadensersatz zugesprochen.  



Nach den Feststellungen der Strafkammer durchsuchte der Angeklagte Online-Telefonbücher nach Vornamen, die darauf schließen ließen, dass es sich bei den Anschlussinhabern um ältere Personen handelte.

 Von Warschau aus rief er die 60 bis 94 Jahre alten Geschädigten an und versuchte, bei diesen den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei ihm um eine nahestehende Person handele. Indem er vorgab, dringend für kurze Zeit Bargeld zu benötigen, versuchte der Angeklagte, die Geschädigten insbesondere dazu zu bringen, hohe Geldbeträge an von ihm koordinierte Abholer zu übergeben, was in 16 Fällen auch gelang. 

Auf diese Weise erlangten der Angeklagte und seine Mittäter Geldbeträge in Höhe von insgesamt mehr als 260.000 Euro. 

Zudem bot der Angeklagte während des Untersuchungshaftvollzugs einem Justizvollzugsbediensteten einen Geldbetrag von 300.000 Euro dafür, ihn aus der Untersuchungshaftanstalt "herauszubringen", was dieser ablehnte.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Hamburg – Urteil vom 29. Januar 2018 – 603 KLs 12/16 (6500 Js 186/12)

Karlsruhe, den 5. Oktober 2018

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501