Klauseln in Mietverträgen, die die Schönheitsreparaturen dem Mieter auferlegen, dürfen nicht verbieten, diese in Eigenregie vorzunehmen. Eine fachgerechte Arbeit mittlerer Art und Güte erfordert nicht zwingend die Beauftragung einer Fachfirma.
BGH, Urteil vom 09.06.10, Az. VIII ZR 294/09
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