Donnerstag, 15. Juli 2010

Schönheitsreparaturen in Eigenregie

Klauseln in Mietverträgen, die die Schönheitsreparaturen dem Mieter auferlegen, dürfen nicht verbieten, diese  in Eigenregie vorzunehmen. Eine fachgerechte Arbeit mittlerer Art und Güte erfordert nicht zwingend die Beauftragung  einer Fachfirma.

BGH, Urteil vom 09.06.10, Az. VIII ZR 294/09

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