Mittwoch, 19. Mai 2010

Richterlicher Hinweis

Einfache Räumungsklage gegen Mieterin und deren unberechtigt mit in der Wohnung lebenden Mutter, also 2 Beklagte weiblichen Geschlechts.

Es erreicht mich folgender Hinweis des Gerichts:

"Es wird auf Bedenken hingewiesen, ob gegen den Beklagten zu 2 ein Räumungsanspruch besteht, denn als minderjähriges Kind  der Belagten ( Schreibfehler des Gerichts) zu 1 dürfte er kein eigenständiges Besitzrecht haben."

Wie soll man das kommentieren?

1 Kommentar:

  1. man sollte überhaupt nicht kommentieren....eher das oftmals beschriebene "Leibchen" des Schweigens und Erbarmens darüber drapieren...

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