Einfache Räumungsklage gegen Mieterin und deren unberechtigt mit in der Wohnung lebenden Mutter, also 2 Beklagte weiblichen Geschlechts.
Es erreicht mich folgender Hinweis des Gerichts:
"Es wird auf Bedenken hingewiesen, ob gegen den Beklagten zu 2 ein Räumungsanspruch besteht, denn als minderjähriges Kind der Belagten ( Schreibfehler des Gerichts) zu 1 dürfte er kein eigenständiges Besitzrecht haben."
Wie soll man das kommentieren?
man sollte überhaupt nicht kommentieren....eher das oftmals beschriebene "Leibchen" des Schweigens und Erbarmens darüber drapieren...
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