Mittwoch, 4. August 2010

Arbeitsamt - Anhörung zu angeblichen Nebeneinkünften

Die Behörde übersendet  meiner Mandantin wegen angeblicher Nebeneinkünfte einen Anhörungsbogen. An dem Verdacht ist nichts dran, was ich der Arbeitsagentur im Mai  gleich zweimal erklären muß. Danach Funkstille. Auf meine Anfrage zum Stand der Dinge kommt heute die Antwort:

".................bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Rückforderung nicht in Betracht kommt."

Ist ein Arbeitslosengeldbezieher es nicht wert, von Amts wegen das Ergebnis der Überprüfung genannt zu bekommen?  Was ist das für ein Benehmen?


Zu allem Überfluß steht auf dem Brief auch noch: "Rückfragen richten Sie bitte an den Telefonservice für Arbeitnehmerfragen Tel. 0180 1555 111" - auch noch eine kostenpflichtige Telefonnummer! In dem Zusammenhang von Service zu sprechen, ist ein starkes Stück!
 

2 Kommentare:

  1. Wann werden Ämter und Behörden lernen, dass Bürger Kunden sind? In ihrer Gesamtheit betrachtet sogar sehr gut zahlende Kunden!

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  2. RAin Hildebrand-Blume4. August 2010 um 13:47

    Ich fürchte, das wird nie passieren. Ich versuche im Rahmen meiner beruflichen Möglichkeiten Behörden seit fast 30 Jahren einzuhämmern, daß die Behörden für den Bürger da sind, nicht umgekehrt der Bürger für die Behörden. An der Arroganz und Ignoranz wird sich nichts ändern, solange nicht jede(r) dort beschäftigte Mitarbeiter/in auch dem allgemeinen Arbeitsplatzrisiko ausgesetzt ist.

    Die Arbeitsagentur hat sich sogar vom Aktenzeichen getrennt und läßt jetzt "Kundennummer" schreiben. Nur in den Köpfen der dort Beschäftigten ist dies noch lange nicht angekommen.

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