Donnerstag, 18. April 2019

Neuer Dieselskandal bei Mercedes?



Das Kraftfahrtbundesamt hat ein weiteres Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet.

Beim Mercedes GLK 220 CDI  sollen unzulässige Abschalt-Vorrichtungen eingebaut worden sein.

Betroffen sind Pkw mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5, die in den Jahren 2012 bis 2015 gebaut wurden.
Beim Daimler-Konzern verhält man sich wie immer:

"Man prüfe und kooperiere selbstverständlich mit dem Kraftfahrtbundesamt."

Wenn man weiß, dass diese Behörde förmlich zum Jagen getragen werden muss, bis sie überhaupt Maßnahmen gegen die deutsche  Autoindustrie ergreift, kann man davon ausgehen, dass  massive Verdachtsmomente  für die Abgasmanipulation bei diesem Fahrzeugtyp vorliegen.

Daimler tut gerade so, als wäre das ganze Unternehmen mit der Produktion seiner Fahrzeuge gar nicht  beschäftigt und als würden solche Vorfälle immer aus heiterem Himmel fallen!

Die Vorstände legen wie in der Vergangenheit das Verhalten kleiner Kinder an den Tag.

  • Sie haben nie etwas getan,
  • sie haben nie etwas gewusst und
  • verantwortlich sind sie selbstverständlich auch nicht.
Mercedes-Stern 

Die Käufer dieser Fahrzeuge können sich schon mal warm laufen. Es empfiehlt sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn man noch keine hat.

Dabei  sollte  man darauf achten, dass Abgasmanipulationen im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind.
Wenn sich der Vorwurf erhärtet, wovon auszugehen ist, werden wieder rund 60.000 Kunden betrogen und geschädigt worden sein.

Nicht jeder Kunde wird dies sang- und klanglos hinnehmen wollen, sondern seine Rechte verfolgen.

Fahrzeuge mit illegaler Abgaseinrichtung

Autoauspuff 


Alle in Deutschland tätigen Autokonzerne haben seit vielen Jahren beim Schadstoffaustausch von Dieselmotoren "getrickst"  und gegen europäisches Recht verstoßen.

Sie haben sich damit die Betriebszulassungen dieser Autos beim Kraftfahrtbundesamt arglistig erschlichen!

Alle Autohersteller von A bis V haben damit auch ihre Kunden betrogen, die jetzt die Folgen ausbaden müssen!

Für geschädigte Autokäufer gibt es drei Möglichkeiten,  sich gegen diese Machenschaften zu wehren:

  •  Die Händler wegen Sachmängeln am      Fahrzeug verklagen. 
  •  
  •  Gegen die Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung auf Rückabwicklung der Kaufverträge klagen!

Diese beiden Möglichkeiten bestehen nur bei Dieselfahrzeugen der Euro Normen 4 bis 6 b.

  •  3. Eine dritte Möglichkeit besteht bei        Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotoren.

Wurde nämlich der Kauf durch Kredit finanziert und wurde der Kredit vom Händler vermittelt, handelt es sich beim Kauf und beim Kredit um verbundene Geschäfte.

In den Kreditverträgen wurden häufig falsche Widerrufsbelehrungen verwendet.

Das hat zur Folge, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen nie zu laufen begonnen hat.

Aus diesem Grund kann der Kreditvertrag auch noch viele Jahre später widerrufen werden.


Damit wird auch der Kaufvertrag hinfällig!
Auf die Abgasproblematik kommt es in diesen Fällen gar nicht.

Deshalb funktioniert dieser Weg auch bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor!


Die Erfolgsaussichten sind in allen drei Fällen sehr gut.Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Sollte für das Fahrzeug noch keine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann eine solche Versicherung auch jetzt noch abgeschlossen werden.