Dienstag, 11. Mai 2010

Behördenwillkür Teil 2

Im hiesigen Landratsamt, Wohngeldstelle, gibt es eine Anweisung, daß immer nur die Hälfte der Miete berücksichtigt wird, wenn ein Mitmieter z.B. Ehegatte, ausgezogen ist, aber noch im Mietvertrag steht. Der Vermieter müsse entweder den Mietvertrag umschreiben oder sich den fehlenden Mietteil beim anderen Mieter holen - so die Meinung der Behörde!

Liebes Landratsamt:

Fakt ist: der Vermieter muß gar nichts! Gesamtschuldnerische Haftung beider Mieter und freie Wahl des Vermieters, wen er in Anspruch nimmt, basta!
Es gibt keine zivilrechtliche Handhabe, den Vermieter zum Verzicht auf einen Gesamtschuldner zu zwingen!
Auch lassen sich fehlende Unterhaltsansprüche so nicht durch die Hintertür durchsetzen, schon gar nicht auf Kosten des Vermieters.
Unregelmäßigkeiten bei der Mietzahlung führen in der Regel zur fristlosen Kündigung und der Mieter sitzt auf der Straße.

Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid mit obigen Rechtsausführunen und Vorwurf der Behördenwillkür führten zur Abänderung binnen 3 Arbeitstagen.

Aber was tun die Menschen, die sich nicht auskennen und dieser Willkür hilflos ausgesetzt sind?
Die nicht wissen, wovon sie ihre Miete bezahlen sollen.

Wieviele Menschen werden durch solche Arroganz und Dummdreistigkeit mürbe gemacht? Wieviele schwerwiegende Krankheiten werden dadurch verursacht und führen zur Arbeitsunfähigkeit derjenigen, von denen die meisten gerne arbeiten würden, wenn sie nur eine Arbeit finden würden?

Der Bürger als Spielball der Behörden - das ist ein verfassungswidriger Zustand. Auch die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden.


            

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen