Nach kanpp 3 Monaten hebt die Bundesagentur für Arbeit den Sperrzeitbescheid wegen angeblichen Fehlens bei einer Fortbildungsmaßnahme im Widerspruchsverfahren auf. Es war ein ziemliches Stück Arbeit. Die Einrichtung, die die angeblichen Fehlzeiten gemeldet hatte, hatte zuletzt für die gleiche Zeit noch mehr Fehltage behauptet als bei ihrer ursprünglichen Meldung.
Mein Rat an alle Arbeitslose in Weiterbildungsmaßnahmen:
Führen Sie penibel Buch, wann Sie bei wem wie lange welchen Unterricht - Theorie oder praktisch - hatten.
Sie sind sonst dem Amt und den - zum Teil willkürlichen - Behauptungen der Weiterbildungseinrichtung hilflos ausgeliefert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen