Mittwoch, 10. November 2010

Kranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung

Aus aktuellem Anlaß:

Kranke Arbeitnehmer haben gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf Gehalts- oder Lohnfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen, wenn sie wegen derselben Krankheit bis zu 6 Wochen krank geschrieben sind. Danach besteht Anspruch gegen die Krankenkasse auf Krankengeld.
Erfolgt Krankschreibung wegen Krankheit 1 und danach wegen Krankheit 2, bleibt die Fehlzeit wegen Krankheit 2  bei Ermittlung der 6-Wochenfrist wegen Krankheit 1 außer Betracht.

Dennoch behalten manche Arbeitgeber bei Krankheit unabhängig von der Dauer der Krankheit den Arbeitslohn einfach ein.
Das ist nichts als Schikane und offener Rechtsbruch!
Der betroffene Arbeitnehmer soll so klein gemacht werden.
In dieselbe Richtung gehen ständige Anrufe. Liegt die Krankmeldung vor, muß der Arbeitgeber von deren Richtigkeit ausgehen, es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.

Krank geschrieben zu sein ist übrigens nicht identisch mit Bettlägerigkeit oder ständig in der Wohnung anwesend sein zu müssen.

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