Derzeit erhalten
zahlreiche Bausparer Post von ihrer
Bausparkasse. Weil die in älteren
Bausparverträgen vereinbarten Zinsen für Bausparguthaben im Vergleich zu den aktuellen Anlagezinsen
relativ hoch sind, versuchen die Bausparkassen, solche Verträge loszuwerden.
Bei Verträgen, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, ohne dass Bauspardarlehen
in Anspruch genommen wurden, greifen die
Bausparunternehmen zum Mittel der
Kündigung, um sich von diesen "Belastungen" zu befreien.
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat nun entschieden, dass die
Kündigung der Bausparkassen unzulässig ist.
Tipp: Betroffene Bausparer sollten sich keinesfalls mit
Angeboten ihrer Bausparkassen zur Änderung der vertraglichen Vereinbarungen einverstanden
erklären und auch keinesfalls
Kündigungen akzeptieren. Sofern, was auch geschieht, das Bausparguthaben
kommentarlos an den Kunden überwiesen wird, empfiehlt sich, dieses Guthaben
sofort wieder zurück zu überweisen und seine Rechte mit anwaltlicher
Unterstützung durchzusetzen.
Auch für Bausparkassen gilt: Verträge sind einzuhalten!