Sonntag, 31. Oktober 2010

Neugierige Arbeitgeber contra ärztliche Schweigepflicht

Es sollte sich längst in Arbeitgeberkreisen herumgesprochen haben. Dennoch gibt es immer noch Chefs, die glauben, bei Krankheit von Arbeitnehmern durch Anruf beim krank schreibenden Arzt  die Gründe der Krankschreibung herausfinden zu können.

Den Anruf kann man sich sparen: Ärzte und ihr Personal stehen unter Schweigepflicht. Den Arbeitgeber geht die Krankheit seines Arbeitnehmers nichts an.

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