Donnerstag, 11. November 2010

Fristlose Kündigung einer Auszubildenden - Fehlverhalten des Arbeitgebers

Über den Fall wurde in der Rhein-Neckar-Zeitung ausführlich berichtet:

Ein Anwalt hielt es für sinnvoll, seiner Auszubildenden das Foto seiner Freundin vorzuhalten und zu fragen, wie alt die darauf abgebildete Dame sei.
Als die Mitarbeiterin das Alter mit 40 Jahren schätzte, brannte beim Arbeitgeber eine Sicherung durch. Er kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Als das Arbeitsgericht meinte, daß es die Kündigung nicht für sehr fundiert halte, soll der Anwalt argumentiert haben, seine Mitarbeiterin habe doch gewußt, daß seine Freundin erst 31 Jahre alt sei.


Als Außenstehender stellen sich mir einige Fragen: wenn der Arbeitgeber wußte, daß die Auszubildende das Alter seiner Freundin kannte - warum hat er dann gefragt? Vielleicht wollte die Mitarbeiterin einfach nur ehrlich sein? Wenn die Auszubildende das Alter nicht kannte: eventuell war das Bild unscharf oder die Auszubildende braucht eine Brille oder der Anwalt braucht eine Brille? Außerdem ist nicht  jeder Mensch geübt, das Alter anderer zu schätzen. Für Menschen unter 20 Jahren - die meisten Auszubildenden sind unter 20 - ist jeder über 30 ohnehin uralt. Es soll außerdem Menschen geben, die älter aussehen, als sie sind.

Fest scheint dagegen zu stehen: Für den Anwalt ist ein Leben nach dem 40. Geburtstag unvorstellbar, sonst hätte er die Schätzung nicht als persönliche Beleidung empfunden. Manches Private hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Das sollte man als Arbeitgeber wissen und vorleben.
Auf dem Ausbildungsplan von Auszubildenden steht nicht, daß man sich im Schätzen des Alters anderer Menschen üben müßte.

Der "Vorfall", wenn man überhaupt von einem "Vorfall" sprechen kann, ist so unbedeutend, daß darauf nie und nimmer wirksam eine fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses gestützt werden könnte.

Von Arbeitsrecht versteht der Anwalt somit nichts.

Man könnte den  Eindruck gewinnen, daß sich gewisse graue Zellen über einen längeren Zeitraum nicht an der anatomisch dafür vorgesehenen Stelle befunden haben.


Ganz sicher ist aber: einer Anwältin wäre dies nicht passiert!
 

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