Montag, 2. August 2010

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt -Die Unsitte von Formschreiben

Mit einer Leasinggesellschaft korrespondiere ich wegen der Weiterleitung der verbleibenden Wertminderung nach einem Verkehrsunfall. Meinem Schreiben waren das Gutachten mit Feststellung der Wertminderung und die Reparaturrechnung beigefügt. Eigentlich wollte ich nur ein Aktenzeichen und eine Bankverbindung wissen. Es erreichte mich ein Formschreiben mit Textbausteinen:

 "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

blablabla ...........In jedem Fall ist der Nachweis der Reparatur durch Vorlage der Reparaturrechnung zu führen........blablabla. weitere Rechtsausführungen......."

Abgesehen davon, daß sich bei der KfZ-Leasinggesellschaft aus München offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat, daß auch Frauen den Anwaltsberuf ausüben: auf meinen Brief hätte mit einem Satz geantwortet werden können, nämlich auschließlich mit Angabe von Bankverbindung und Vertragsnummer.
Stattdessen überflüssige Textbausteine über die Rechte und Pflichten des Leasingnehmers.


Allerdings hätte der Verfasser des Schreibens dazu eigenständig denken müssen.

Einen Namen hatte der oder die Verfasser/in auch nicht. 

Das ist schlicht unhöflich!














 

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