Donnerstag, 15. Juli 2010

Bagatellkündigung ist unverhältnismäßig

Das Bundesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro für unverhältnismäßig und damit für unwirksam erklärt. Es hätte eine Abmahnung als milderes Mittel vorausgehen müssen. Das Gericht war der Auffassung, daß die Mitarbeiterin über 30 Jahre beanstandungsfrei gearbeitet habe und deshalb die vergleichsweise geringe wirtschaftliche Schädigung des Arbeitgebers nicht zu einem völligen Verlust des Vertrauens führen konnte.

BAG, Urteil vom 10.06.2010, Az. 2 AZR 541/09 ( sog. Emmely-Fall )

Es ist zu begrüßen, daß das oberste Arbeitsgericht klare Vorgaben gemacht hat und zu hoffen, daß den Untergerichten nachträglich noch die dunkelrote Schamröte in die Gesichter steigt ob ihrer menschenverachtenden Rechtsanwendungen.

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