Sonntag, 17. Oktober 2010

Amtsanmaßung des Regierungspräsidiums Karlsruhe - Istanbul liegt in Deutschland?

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte sich mit folgendem Fall zu beschäftigen:
Ein Busunternehmen hatte die Genehmigung für einen Linienverkehr von Karlsruhe über Stuttgart, München, Istanbul nach Adapazari in der Türkei beantragt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Haltestelle Istanbul verboten, weil es bereits andere Unternehmen gibt, die Istanbul anfahren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Verbot bestätigt.
Der VGH hat der Berufung des Unternehmens stattgegeben. Neben anderen Gründen hat es ausgeführt, daß Istanbul nicht der deutschen Hoheitsgewalt unterliegt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2010, Az: 12 S 1725/09
Erstaunlich, daß dies dem VG Karlsruhe in 1. Instanz nicht aufgefallen ist.

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