Fehlerhafte
Widerrufsbelehrungen und die Folgen
Seit 2002 müssen Finanzierungsinstitute
(Banken, Bausparkassen, Sparkassen und Versicherungen) Darlehensverträge
mit einer schriftlichen Widerrufsbelehrung versehen. Zum notwendigen Inhalt hat
das Bundesjustizministerium Mustertexte entworfen.
Stattdessen wurden in
vielen Fällen von den Finanzierungsinstituten eigene Texte entwickelt, die sich
im Nachhinein als zu schwammig und irreführend erweisen.
Das hat Auswirkungen auf
den Bestand der abgeschlossenen Kreditverträge. Diese sind nämlich angreifbar. Aus
diesem Grund können Kreditnehmer auch nach vielen Jahren noch ihr Widerrufsrecht ausüben. Das Widerrufsrecht verjährt nicht.
Hiervon betroffen sind die
Widerrufsbelehrungen namhafter Banken und
Versicherungen, Bausparkassen und örtlicher Sparkassen.
Nach dem Widerruf
ist der Kredit zurückzuzahlen. Für den Zeitraum, in dem der Kredit dem Kunden zur Verfügung
gestanden hat, hat der Kreditnehmer nur die marktüblichen
Zinsen zu zahlen. Das Finanzierungsinstitut muss umgekehrt seinem Kunden
die erhaltenen Zinsen und auch den Ertrag, den es mit diesen Zinsbeträgen
erwirtschaftet hat, herausgeben.
Außerdem haben die Banken auch die gezogenen Nutzungen, also Zinsen auszuzahlen.
Die Überprüfung der
Widerrufsbelehrungen rückwirkend bis 2002 lohnt sich schon
deshalb, weil die heutigen Zinsen den niedrigsten Stand des
letzten Jahrzehnts erreicht haben. Das Widerrufsrecht eröffnet somit die
Möglichkeit, sich z. B. von einer teuren Baufinanzierung und auch
von einem Forward-Darlehen zu lösen. Selbst, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt
wurde, kann sich eine Überprüfung im Nachhinein noch lohnen.
Manche Banken sich auch bereit, ihren Kunden entgegen zu kommen und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden, wobei sie selbstverständlich vorwiegend ihr eigenes Interesse im Auge haben.
Bevor das Widerrufsrecht
ausgeübt wird, sind drei Schritte unumgänglich:
1. Prüfen der
Widerrufsbelehrung
2. Ablösebetrag
des Kredits ermitteln und Finanzierung sicherstellen
3. Ausübung
des Widerrufsrechts
Dies beinhaltet komplexe rechtliche
und wirtschaftliche Fragen, die ohne fachliche Hilfe in der Regel nicht zu klären
sein werden.
Von übereiltem Handeln ist
dringend abzuraten.