Dienstag, 29. Oktober 2013

Willkür oder was die Arbeitsagentur in Heidelberg unter Fortbildung versteht!




Die in Heidelberg und Umgebung ansässig gewesenen amerikanischen Streitkräfte, die nun bekanntlich fast vollständig verlagert worden sind, hatten auch sehr viele deutsche Mitarbeiter beschäftigt. Es gab dort unter anderem eine große Anzahl von Beschäftigten, die als  Allrounder  eingesetzt worden waren, z. B. der Instandhaltung von Fahrzeugen oder Wohnungen. Diese Mitarbeiter waren 20 oder 30 Jahren bei den Streitkräften beschäftigt und stehen nun im Alter von 50 Jahren und älter arbeitslos auf der Straße.

Ihre Spezialität ist die Vielseitigkeit, eine Eigenschaft, mit der die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Heidelberg offensichtlich nicht umgehen können. Einem solchen Arbeitsuchenden wurde nach eigenen Angaben vor kurzem als Fortbildungsmaßnahme ein Kurs bei der Volkshochschule zur Erlernung der  vier Grundrechenarten angeboten. Der Arbeitsuchender drohte daraufhin, wegen dieser Beleidigung mit seinem Anwalt wieder zu kommen, was die Mitarbeiterin zum Einlenken bewegte. Kreativ, wie sie war, schlug sie als nächstes vor, der  Arbeitsuchende könne doch einen Malkurs  belegen. Auf die Frage, was er danach mit dieser „Fortbildung“  anfangen solle, kam der Vorschlag, er könne sich dann als Künstler selbstständig machen.  Das würde von der Arbeitsagentur gefördert.

Auch dieses Ansinnen hat der  Arbeitsuchende zu Recht abgelehnt.

Es wundert nicht, dass die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur Heidelberg eine junge Dame von um die 30 war, welche die Lebensleistung, die der Arbeitsuchende bereits hinter sich hat, erst noch erbringen muss. 

Offensichtlich verleitet das Gefühl der Unkündbarkeit bis zur Rente in der sozialen Hängematte  zu einer bodenlosen Arroganz und Menschenverachtung,  um so mit Arbeit suchenden Menschen umzugehen.

Da der Fisch bekanntlich vom Kopf her  stinkt, ist davon auszugehen, dass diese Verhaltensweise von der Behördenleitung gebilligt und auch erwartet wird.

Eine bodenlose Sauerei!





Donnerstag, 24. Oktober 2013

Kein Anwalt will das Mandat übernehmen!



Gegner  beantragt Fristverlängerung:

Begründung:

„Mehrere Versuche  mich in dieser Klage anwaltlich vertreten zu lassen, sind gescheitert. Keiner der angesprochenen Rechtsanwälte war bereit, in einem solchen Verfahren gegen einen Kollegen das Mandat zu übernehmen.
Ich sehe daher keine andere Möglichkeit als die Klageerwiderung in eigener Leistung zu erbringen.
Der Sachverhalt ist, aus meiner Sicht, eindeutig, aber nicht von geringem Umfang, was die Darstellung betrifft….“.

Vermutung: Die Darstellung wird mindestens den Umfang eines dicken Leitz-Ordners haben. 

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