Seit 3,5 Monaten wartet mein Mandant auf die Entscheidung eines Rechtsstreits. Der zuständige Richter verfügt 10. Tage, nachdem der schon einmal verlegte Verkündungstermin hätte stattfinden sollen, erneut eine Verlegung auf Mitte November wegen Arbeitsüberlastung.
Das ist nicht ganz so vorbildlich.
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