Freitag, 2. August 2019

Volkswagen heilt Abgasmanipulation durch Abgasmanipulation - Software-Update mit illegalem Thermofenster

Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Pressemitteilung vom 31.07.2019 mitgeteilt, dass die Volkswagen AG  dazu verurteilt wurde,  dem Kläger  den Kaufpreis für den von ihm  erworbenen VW Tiguan 2.0 TDI, abzgl. einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zu erstatten und das Fahrzeug zurückzunehmen

Als Begründung gab das Gericht an,  dass das Software Update, welches bei diesem Fahrzeug aufgespielt worden war,  nach den europäischen Regeln erneut eine unzulässige  Abschaltvorrichtung beinhaltet.

 Das Software-Update  funktioniert nur  bei Temperaturen zwischen 10-32 °C. Bei Temperaturen unter 10° und über 32° findet keine Abgasreinigung statt. 

Glaubwürdigkeit bei VW im Schlingerkurs

 Gerade in den letzten Wochen  konnten wir in Deutschland feststellen, dass die Temperaturen auch hierzulande bis auf über 40° Celsius steigen können.  Temperaturen unter 10°Celsius haben wir im Winter ebenfalls genug.

Außerdem  soll die Abgasreinigung ab einer Höhe von 1000 m ausgeschaltet werden. Offensichtlich ist man bei Volkswagen der Meinung, dass es in unseren Breitengraden  keine Straßen auf einer Höhe ab 1000 m gibt und auch kein Mensch in Skiurlaub fährt.

Wenn der Vorwurf des Landgerichts Düsseldorf zutrifft, dann ist die Volkswagen AG zum zweiten Mal auf dem rechtlichen Parkett gründlich ausgerutscht und hat ihre Glaubwürdigkeit endgültig verspielt.

Natürlich war der klagende Kunde  über dieses Thermofenster beim Aufspielen des Software-Updates über diese Feinheiten nicht informiert worden.

Das Gericht hat deutlich gemacht,  dass die behauptete „Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt" unbeachtlich und auch die Frage, ob die  Abgaswerte nunmehr eingehalten werden, irrelevant sind.

Der Schadensersatzanspruch  ergibt sich aus den Vorschriften  der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB.

Mit einem Software-Updates, welches ebenfalls eine unzulässige  Abgasvorrichtungen beinhaltet, hat die Volkswagen AG aber wohl eine neue Ursache für Ansprüche aus sittenwidriger Schädigung gesetzt. Das könnte die Verjährungsfrist, auf die Volkswagen  aktuell  herumreitet, neu in Gang setzen.