Donnerstag, 31. März 2011

Nachtrag zur fristlosen Kündigung einer Auszubildenden

In der Zeitung war zu lesen, daß sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht geeinigt haben: Auflösung des Ausbildungsverhältnisses gegen Bezahlung eines Betrages x. Damit ist der Arbeitgeber billig davon gekommen.

 Vermutlich hatte die Auszubildende eine bessere Alternative.

Fehlerhafte Leasingabrechnung mit Umsatzsteuer bei Vertragsende

Mein Mandant - Unternehmer - streitet mit seiner Leasinggesellschaft wegen der in der Endabrechnung  enthaltenen Umsatzsteuer. Der gegnerische Kollege beruft sich trotzdem auf ein Urteil des LG München II aus dem August 2008. Gegen die darin vertretene Auffassung, daß die Umsatzsteuer verlangt werden kann,  stehen Urteile des LG München I auch aus dem August 2008, der Oberlandesgerichte Stuttgart und Koblenz, des BGH aus 2007, des BFH und des Finanzgerichts Niedersachsen, beide aus 2010..

Alle verweisen darauf, daß nach der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer aus dem Jahr 1977 (!) nur solche Leistungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, die in einem gegenseitigen Austauschverhältnis stehen. Mit der Beendigung des Leasingvertrages erbringt der Leasinggeber keine Leistung mehr. Die Schlußzahlungen in Form von Reparaturen, Minderkilometern oder Restwertausgleich sind unabhängig von der zivilrechtlichen Einordnung als Schadensersatz oder vertraglicher Erfüllungsanspruch daher keine umsatzsteuerbare Leistung. Der Leasinggeber hat darauf keine Umsatzsteuer abzuführen. Der Unternehmer als Leasingnehmer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Er riskiert bei der Betriebsprüfung, daß er die als Vorsteuer geltend gemachte Umsatzsteuer an das Finanzamt zurückzahlen muß.

Die Ausführungen des Gegners lassen vermuten, daß die vom Leasinggeber vorgenommene Abrechnungsart Methode hat. Der Verdacht eines Betruges ist m. E. nicht von der Hand zu weisen.

Nachtrag vom 27.03.2013:

Inzwischen hat der BGH entschieden, daß auch bei regulärem Vertragsende des Leasingvertrages keine Mehrwertsteuer auf die Endabrechnung des Leasinggebers anfällt. Einige Leasingunternehmen, auch der Konzernbanken der Autohersteller ignorieren diese Rechtsprchung beharrlich und stellen ihren Kunden rechtswidrig Mehrwertsteuer in Rechnung. Ein Schaden, der jährlich bundesweit in die Millionen Euro geht. Das gilt für Privatpersonen und Unternehmer.

Leider hat sich die BGH-Rechtsprechung auch bei einigen Gerichten noch nicht herum gesprochen.

Wenn Sie auch zu denjenigen gehören, die Umsatzsteuer bezahlt haben, gleichgültig, ob als Unternehmer oder als Privatperson, können Sie den darauf entfallenden Betrag zurück verlangen.


Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie aber kaum auskommen. Ich bin Ihnen dabei gern behilflich.

Dienstag, 29. März 2011

Leasingabrechnung mit Umsatzsteuer

Rechtsanwälte aus Frankfurt setzen meiner Mandantschaft Zahlungsfrist aus einer bestrittenen Leasingabrechnung. Selbstverständlich wird auch die Mehrwertsteuer verlangt, obwohl diese nicht verlangt werden kann.

siehe den Post vom 25.0.3.2011

Freitag, 25. März 2011

Neues Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland

Am 14.0.3.2011 hat die EU- Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2010/4221 gegen Deutschland wegen fehlerhafter Umsetzung der Haustürwiderrufsrichtlinie 85/577/EWG  eingeleitet.

Viele Leasingabrechnungen falsch! - Schlamperei oder Betrug?

Leasingabrechnungen sind häufig falsch, weil die Leasinggesellschaften Mehrwertsteuer auf Reparaturen, Kilometerabrechnungen oder Restwertabrechungen berechnen. Sie ignorieren damit eine schon 3 Jahre alte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Man könnte es auch Betrug nennen.

Bereits seit der Entscheidung des BGH vom 14.03.2007, Az.: VIII ZR 68/06, steht fest, daß die Endabrechung in allen Positionen rechtlich als Schadensersatz zu beurteilen ist, der bekanntlich nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Auch der BFH hat in seinem Urteil vom 11.02.2010, Az.: V R 2/09, entschieden, daß insoweit keine steuerbare Leistung des Leasinggebers im Sinne der USTG vorliegt. Eine zusätzliche Gefahr entsteht für Unternehmer, die die Mehrwertsteuer aus solchen Abrechnungen als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Sie laufen Gefahr, daß Sie die zu Unrecht geltend gemachte  Vorsteuer an das Finanzamt entrichten müssen.
Die zu Unrecht an die Leasinggesellschaften bezahlte Umsatzsteuer kann zurückgefordert werden!

Mittwoch, 2. März 2011

Unnötige Gerichtsentscheidungen - knappe Ressource Recht!

Seit mindestens 1996 entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich bei einseitiger Erledigungserklärung in der Hauptsache der Streitwert für das weitere Gerichtsverfahren  nur noch nach den bis zur Erledigungserklärung angefallenen Kosten des Verfahrens richtet.

Aber nein: das Landgericht Mannheim war anderer Meinung. Mit meiner Streitwertbeschwerde mußte ich bis zum Oberlandesgericht, weil die ja auch nichts anderes und besseres zu tun haben, als olle Kamellen neu zu entscheiden.
So kann man die Leistungsfähigkeit von Gerichten auch unterminieren.
 
Ich bin gespannt, ob der Richter sich der obersten Rechtsprechung zukünftig freiwillig anschließt. Im März bin ich mit dergleichen Problematik wieder bei ihm.


Für Laien:
Einseitige Erledigungserklärung = Erklärung des Klägers im Prozeß, daß der Beklagte die klägerische Forderung erfüllt und sich sein Hauptklageantrag somit erledigt hat.