Mittwoch, 26. Juni 2013

Elektrofahrrad - was ist zu beachten

Elektro-Fahrräder gibt es in unterschiedlichen Ausstattungen. Danach richtet sich auch, ob ein Führerschein benötigt wird und welcher Versicherungsschutz erforderlich ist.

Das Pedelec gilt als normales Fahrrad, ist aber mit einem Motor zur Unterstützung ausgestattet.  Der Motor lässt sich nur in Betrieb nehmen, wenn der Radfahrer auch die Pedalen benutzt. Der Motor lässt sich über einen Schalter am Lenker dazu schalten.  Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25  km/h. Das Pedelec benötigt keine Zulassung und darf auf Radwegen gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht.
Versichert ist  das Fahrrad in der privaten Haftpflichtversicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte.

Ein Pedelec mit Anfahrhilfe und ein Speed-Pedelec setzen den Motor schon beim Anfahren, also ohne gleichzeitiges Treten ein. Sie unterscheiden sich in der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit (25 km/h oder 45 km/h). Für beide ist mindestens der Mofaführerschein oder der Autoführerschein erforderlich.

Für das sog. Speed-Pedelec ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.  Ob ein Helm getragen werden muss, ist noch nicht geklärt.

Der Eigentümer  eines Pedelec mit Anfahrhilfe  sollte dafür sorgen, dass es in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Helmpflicht besteht nicht.

Bei E-Bikes, die auch nur mit Motorkraft einsatzfähig sind, also nicht zwingend zusätzlich die Pedalen betätigt werden müssen, besteht Versicherungszwang durch Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Benötigt wird außerdem mindestens ein Mofaführerschein. Sie dürfen nur mit Helm gefahren werden.

Alles klar?  Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihre Rechtsanwältin.

Dienstag, 25. Juni 2013

Nicht zu glauben? Doch - auch Schulden werden vererbt!

So mancher ist sehr erstaunt, wenn er feststellt, daß er Schulden und nur Schulden geerbt hat.

Was man dagegen tun kann und in welcher Frist, erfahren sie hier:

http://erbrecht21.blogspot.de/2013/06/uberraschungen-beim-erben.html

Mittwoch, 12. Juni 2013

Schwarze Schafe unter den Partner- und Freundschaftsvermittlungen



Unseriöse Freundschaftsvermittlungen nutzen die Einsamkeit von Menschen jeden Alters schamlos aus!

Viele Menschen fühlen sich einsam, weil sie einen Partner noch nicht gefunden oder aber wieder verloren haben. Partnervermittlungs-Agenturen bieten in Zeitungen oder über Internet-Portale  ihre Hilfe an.
Was meistens verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass dadurch erhebliche Kosten entstehen.
Ein besonders perfides Modell sind Kleinanzeigen, in denen unter Angabe des Berufes oder des Vornamens vorgespiegelt wird, dass darin ein einsamer Herr oder eine einsame Dame einen Partner  / eine Partnerin sucht.
Die Kontaktaufnahme ist nur telefonisch, fast rund um die Uhr  auch am Samstag und Sonntag, über eine Partnervermittlungs-Agentur möglich. Wer dort anruft, erfährt, ein persönliches Treffen  zwischen der Partnervermittlungs- gentur und dem Anrufer sei unumgänglich, weil man sich als Agentur ein persönliches Bild vom Anrufer machen müsse. Er müsse auch Kunde der  Vermittlungs- Agentur werden.
Der Anrufer, der wegen einer ganz bestimmten Annonce angerufen hat, erklärt sich demzufolge bereit, sich mit einem  Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Partnervermittlungs-Agentur zu treffen. Dabei werden ausführliche Informationen zur Erstellung eines Profils des Interessenten aufgenommen und auch ein Vertrag  zur Unterschrift vorgelegt.
Gegenstand dieses Partnervermittlungsvertrages ist in der Regel eine mehrmonatige Vertragslaufzeit,  für die sich der Partner Suchende zur Zahlung eines hohen vierstelligen Betrages verpflichtet. Die Gegenleistung der Partner- oder Freundschaftsvermittlungs-Agentur bleibt schwammig.  Auf gesetzliche Rechte des Verbrauchers wird nicht hingewiesen.
Immer aber hat  der angebliche Mitarbeiter der Agentur, der vermutlich auf Provisionsbasis arbeitet, ein Kartenlesegerät gleich dabei, um den Vertragspreis des Neukunden gleich von dessen Konto abzubuchen.
Wer dann darauf hofft, dass sich die Krankenschwester, der verwitwete Arzt oder die bildhübsche Witwe, die man unbedingt kennen lernen wollte, persönlich meldet, wird sein blaues Wunder erleben.

Entweder haben diese Damen und Herren ganz  überraschend kurzfristig einen Partner gefunden oder ihr Vermittlungsgesuch  zurückgezogen.
Der Partnersuchende bekommt stattdessen einen Kontakt benannt, der  mit dem Wunschpartner aus der Annonce wenig bis gar nichts gemeinsam hat. Leider haben die realen Menschen, die einem vorgeschlagen werden, meistens auch  wenig mit den eigenen Interessen des Partnersuchenden gemeinsam.

Der Versuch, sich aus dem Vertrag zu befreien, wird entweder ganz ignoriert oder zu absolut inakzeptablen Bedingungen angeboten.
Wer in solch eine Falle hinein getappt ist, sollte sich wehren. Einsamkeit ist keine Schande und Scham deswegen absolut unangebracht. Ohne eine anwaltliche  Unterstützung sollten Sie dies allerdings nicht versuchen.
Die Anzahl der unseriösen Angebote diverser  Partnerschafts-  und Freundschaftsvermittlungs-Agenturen steigt in einem  Maße, dass man nicht von bedauerlichen Einzelfällen ausgehen kann, sondern  Verdacht auf betrügerisches Verhalten besteht.

Auffällig ist, dass bestimmte Firmen bundesweit in ländlichen Gebieten in Lokalzeitungen und Anzeigenblättern  inserieren, auch im nordbadischen Raum. Vermutlich geht man davon aus, dass sich die ländliche Bevölkerung leichter über den Tisch  ziehen lässt.

Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Geld wieder zu holen.