Elektro-Fahrräder gibt es in unterschiedlichen Ausstattungen. Danach richtet sich auch, ob ein Führerschein benötigt wird und welcher Versicherungsschutz erforderlich ist.
Das Pedelec gilt als normales Fahrrad, ist aber mit einem Motor zur Unterstützung ausgestattet. Der Motor lässt sich nur in Betrieb nehmen, wenn der Radfahrer auch die Pedalen benutzt. Der Motor lässt sich über einen Schalter am Lenker dazu schalten. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Das Pedelec benötigt keine Zulassung und darf auf Radwegen gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht.
Versichert ist das Fahrrad in der privaten Haftpflichtversicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte.
Ein Pedelec mit Anfahrhilfe und ein Speed-Pedelec setzen den Motor schon beim Anfahren, also ohne gleichzeitiges Treten ein. Sie unterscheiden sich in der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit (25 km/h oder 45 km/h). Für beide ist mindestens der Mofaführerschein oder der Autoführerschein erforderlich.
Für das sog. Speed-Pedelec ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ob ein Helm getragen werden muss, ist noch nicht geklärt.
Der Eigentümer eines Pedelec mit Anfahrhilfe sollte dafür sorgen, dass es in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Helmpflicht besteht nicht.
Bei E-Bikes, die auch nur mit Motorkraft einsatzfähig sind, also nicht zwingend zusätzlich die Pedalen betätigt werden müssen, besteht Versicherungszwang durch Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Benötigt wird außerdem mindestens ein Mofaführerschein. Sie dürfen nur mit Helm gefahren werden.
Alles klar? Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihre Rechtsanwältin.
Aus dem Alltag einer Rechtsanwältin - von Sinn, Unsinn und Wahnsinn im Dienste der Justitia -
Mittwoch, 26. Juni 2013
Dienstag, 25. Juni 2013
Nicht zu glauben? Doch - auch Schulden werden vererbt!
So mancher ist sehr erstaunt, wenn er feststellt, daß er Schulden und nur Schulden geerbt hat.
Was man dagegen tun kann und in welcher Frist, erfahren sie hier:
http://erbrecht21.blogspot.de/2013/06/uberraschungen-beim-erben.html
Was man dagegen tun kann und in welcher Frist, erfahren sie hier:
http://erbrecht21.blogspot.de/2013/06/uberraschungen-beim-erben.html
Mittwoch, 12. Juni 2013
Schwarze Schafe unter den Partner- und Freundschaftsvermittlungen
Unseriöse
Freundschaftsvermittlungen nutzen die Einsamkeit von Menschen jeden Alters schamlos
aus!
Viele Menschen fühlen sich einsam, weil sie einen Partner
noch nicht gefunden oder aber wieder verloren haben. Partnervermittlungs-Agenturen bieten in Zeitungen oder über Internet-Portale ihre Hilfe an.
Was meistens verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass
dadurch erhebliche Kosten entstehen.
Ein besonders perfides Modell sind Kleinanzeigen, in denen unter Angabe des Berufes oder des Vornamens vorgespiegelt wird, dass darin
ein einsamer Herr oder eine einsame Dame einen Partner / eine Partnerin sucht.
Die Kontaktaufnahme ist nur telefonisch, fast rund um die Uhr auch am Samstag und
Sonntag, über eine Partnervermittlungs-Agentur möglich. Wer dort anruft, erfährt,
ein persönliches Treffen zwischen der
Partnervermittlungs- gentur und dem Anrufer sei unumgänglich, weil man sich
als Agentur ein persönliches Bild vom Anrufer machen müsse. Er müsse auch Kunde
der Vermittlungs- Agentur werden.
Der Anrufer, der wegen einer ganz bestimmten Annonce
angerufen hat, erklärt sich demzufolge bereit, sich mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der
Partnervermittlungs-Agentur zu treffen. Dabei werden ausführliche
Informationen zur Erstellung eines Profils des Interessenten aufgenommen und
auch ein Vertrag zur Unterschrift
vorgelegt.
Gegenstand dieses Partnervermittlungsvertrages ist in der
Regel eine mehrmonatige Vertragslaufzeit,
für die sich der Partner Suchende zur Zahlung eines hohen vierstelligen
Betrages verpflichtet. Die Gegenleistung der Partner- oder
Freundschaftsvermittlungs-Agentur bleibt schwammig. Auf gesetzliche Rechte des Verbrauchers wird
nicht hingewiesen.
Immer aber hat der
angebliche Mitarbeiter der Agentur, der vermutlich auf Provisionsbasis
arbeitet, ein Kartenlesegerät gleich dabei, um den Vertragspreis des Neukunden
gleich von dessen Konto abzubuchen.
Wer dann darauf hofft, dass sich die Krankenschwester, der
verwitwete Arzt oder die bildhübsche Witwe, die man unbedingt kennen lernen
wollte, persönlich meldet, wird sein blaues Wunder erleben.
Entweder haben diese Damen und Herren ganz überraschend kurzfristig einen Partner
gefunden oder ihr Vermittlungsgesuch zurückgezogen.
Der Partnersuchende bekommt stattdessen einen Kontakt
benannt, der mit dem Wunschpartner aus
der Annonce wenig bis gar nichts gemeinsam hat. Leider haben die realen
Menschen, die einem vorgeschlagen werden, meistens auch wenig mit den eigenen Interessen des
Partnersuchenden gemeinsam.
Der Versuch, sich aus dem Vertrag zu befreien, wird entweder
ganz ignoriert oder zu absolut inakzeptablen Bedingungen angeboten.
Wer in solch eine Falle hinein
getappt ist, sollte sich wehren. Einsamkeit ist keine Schande und Scham
deswegen absolut unangebracht. Ohne eine anwaltliche Unterstützung sollten Sie dies allerdings
nicht versuchen.
Die Anzahl der unseriösen Angebote diverser Partnerschafts- und Freundschaftsvermittlungs-Agenturen steigt
in einem Maße, dass man nicht von
bedauerlichen Einzelfällen ausgehen kann, sondern Verdacht auf betrügerisches Verhalten besteht.
Auffällig ist, dass bestimmte Firmen bundesweit in
ländlichen Gebieten in Lokalzeitungen und Anzeigenblättern inserieren, auch im nordbadischen Raum. Vermutlich
geht man davon aus, dass sich die ländliche Bevölkerung leichter über den Tisch
ziehen lässt.
Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Geld wieder zu holen.
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