Donnerstag, 24. Juni 2010

Elementare Grundlagen der Demokratie

Der Geist der Wahrheit und der Geist der Freiheit, - das sind die Stützen der Gesellschaft."



Henrik Ibsen

Dienstag, 22. Juni 2010

Ausbeutung im Hotelgewerbe

Ein neuer Mandant kommt am letzten Tag der Kündigungsschutzfrist, um eine Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber einzuleiten. Arbeitszeit laut Vertrag 39 Stunden. Überstunden werden nicht vergütet.
Tätigkeit im Service, Ausbildungsaufgaben, Überwachungsfunktionen, Planung und Organisation von Tagungen und Veranstaltungen, im Hotel, Restaurant und 2 Bars.
Allein der Service umfaßt regelmäßig 11-12 Stunden. Nach Aussage des Mandanten war ein 15-Stunden-Tag normal. Kündigung eines befristeten Vertrages ohne Angabe von Gründen.

Ausbeutung scheint dort absolut normal zu sein. Dafür sollten sich mal einige Behörden interessieren.

Lehrstunde im Mietrecht

Heute beim AG Philippsburg:

Richter: Kündigungsfristen gelten auch für Mieter!

Argumente der Mieterin:
  • ich hatte doch gar keinen Vertrag
  • ich kann doch nicht zweimal Miete zahlen
  • ich wollte die Kündigung doch rückgängig machen
  • der Vermieter hat beim Auszug nichts gesagt
  • der Vermieter hat nicht gemahnt
Nach eindringlicher Belehrung durch das Gericht, hat die Dame die restliche Mietforderung  widerwillig anerkannt.

Zum Schluß kam von Ihr ein Ratenzahlungssangebot von 50 Euro monatlich, was wir selbstverständlich nicht angenommen haben, bevor sie im Auto mit dem Stern davon fuhr.




       

Freitag, 18. Juni 2010

Mietrecht - Lektion 325

Kommenden Dienstag darf ich zum Amtsgericht nach Philippsburg fahren, weil ehemalige Mieter der Meinung sind, ohne "Vertrag" hätten sie ausziehen können, wann sie wollten.

Ausziehen kann ein Mieter selbstverständlich jederzeit. Miete muß man aber trotzdem zahlen und Kündigungsfristen einhalten auch, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt oder nicht.

Liebe Mieter und Vermieter: auch mündliche Absprachen sind ein Vertrag und Verträge sind einzuhalten!

Liebe Vermieter und Mieter: manchmal hat man ohne Schriftliches ganz haarige Beweisprobleme!

Warum es sinnvoll ist, schriftliche Mietverträge abzuschließen

Gestern beim Amtsgericht. 2,5 Stunden Beweisaufnahme  zu den Fragen: wer hat gemietet, wer hat vermietet, zu welchem Preis wurde vermietet, inkl. Nebenkosten oder exkl. Nebenkosten?

Ja: Schriftlich auch dann, wenn man mit einander befreundet oder bekannt ist.

Mittwoch, 16. Juni 2010

Lust oder Frust? - oder meine Hälfte, deine Hälfte

Zwei ehemals mit einander verheiratete und nun heftig zerstrittene Schuldner haften als Gesamtschuldner für ein Darlehen, daß sie von einem Freund erhalten hatten. Beide betonen, daß sie selbstverständlich "ihre Hälfte" bezahlen wollen, aber nicht können. Der Schuldner legt gegen den Mahnbescheid zu 50% Einspruch ein. Es folgt die übliche Prozedur des streitigen Verfahrens. Wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung nimmt der Schuldner den Einspruch "nach rechtlicher Beratung" zurück und teilt bei der Gelegenheit mit, er habe schon im März die e.V. abgegeben.  Einer Titulierung auch der "zweiten Hälfte" steht nun nichts mehr im Wege. Zeitverzögerung : neun Monate und weitere Kosten!

Von der Schuldnerin erhalte ich heute eine Email, in der sie sich wundert, daß ihr ein Mahnbescheid zugestellt worden ist.  - Sie habe sich doch bereit erklärt, "ihre Hälfte" zu bezahlen. Leider hat sie weder die geringen Raten eingehalten noch das Schuldanerkenntnis unterschrieben.





 

Und die Mieterin ist laut Schuldnerberatung pleite

Vermieters Freuden - Mietnomaden


Schimmel bis zur Haustür. Unfaßbar wie manche Mieter eine Wohnung in 2 Jahren zurichten.

Mittwoch, 9. Juni 2010

Die Kunst, Talente richtig einzusetzen!

„Management ist die schöpferischste aller Künste. Es ist die Kunst, Talente richtig einzusetzen.”


Robert S. McNamara (*1916), amerik. Topmanager, 1961-68 Präs. d. Weltbank, der am 09.06.1916, also vor 94 Jahren geboren wurde.

An diesem Maßstab gemessen ist die Politik eine talentfreie Zone.