Montag, 24. April 2017

Das muss man den Leuten doch sagen!


Vom paar Tagen  musste ich einer über 80 Jahre alten Dame erklären, dass  sie nach dem Tod des Sohnes nicht nur dessen geringes Vermögen, sondern auch dessen Verbindlichkeiten geerbt hatte.
Das Erbe hatte sie bereits angenommen.  Sie hatte selbst verständlich auch die Kosten der Beerdigung getragen.  Dass sich Schulden ebenfalls vererben, das war ihr nicht bekannt. 

Sie konnte gar nicht verstehen, warum die Gelder, die sie schon aus eigenem Vermögen für die Beerdigung und Grabanlage bezahlt hatte, in dem Zusammenhang keine Rolle spielen.

Meinem Hinweis, sie könne noch Nachlassinsolvenz beantragen, müsse dann aber die geringen Vermögensgegenstände herausgeben, wollte sie dann doch nicht folgen.  Zu viele Erinnerungen waren mit diesen Gegenständen verbunden.

 Ihr Satz zum Abschied lautete: "Das muss man den Leuten doch sagen!"

Juristen gehen allzu oft ganz selbstverständlich davon aus, dass die Bevölkerung  ihre Rechte schon kennen wird. Das ist leider ganz und gar nicht der Fall.

Besser wäre es, wenn Behörden, hier z.B. das Nachlassgericht, eine Seite mit Allgemeinen Hinweisen verfassen und den Erben mit an die Hand geben würde. Noch besser wäre es, wenn es in Deutschland ein  Schulpflichtfach "Rechtskundeunterricht" geben würde.

Für die alte Dame käme dies natürlich zu spät.

In einer immer komplexer werdenden Welt scheint es mir persönlich angebracht, junge Menschen auch in dieser Hinsicht für das Leben fit zu machen.

Montag, 10. April 2017

Die Erbengemeinschaft und die Rache von Geschwistern





Die Er­ben­ge­mein­schaft ist oft­mals die letzte Gelegenheit, ver­meint­lich alte Rech­nun­gen unter Ge­schwis­tern zu präsentieren.

In so man­chem Fall löst das Ver­hal­ten der beteiligten Per­so­nen nur noch Kopfschütteln aus.

In ei­nem besonders krassen Fall ist der längst ­le­ben­de El­tern­teil vor annähernd zwei­e­inhalb Jahren verstorben. Es sind vier Ab­kömm­lin­ge vor­han­den. Da­von blo­ckie­ren der Äl­tes­te und die Jüngs­te ohne ersichtlichen Grund die Erb­aus­ei­nan­der­set­zung.

Der Nach­lass ist übersichtlich. Ne­ben einem Wohn­haus und ei­ni­gen unbebauten Grund­stü­cken sind noch ein PKW, Haus­rat und ein paar wer­thal­ti­ge Gegenstände vorhanden. Die Grund­stü­cke liegen in drei verschiedenen Amtsgerichtsbezirken.

Nach­dem eineinhalb Jahre lang kei­ner­lei  Mit­wir­kung der beiden Blo­ckie­rer an der Erbauseinandersetzung erfolgt war, wur­de vor  einem Jahr die Tei­lungs­ver­stei­ge­rung hinsichtlich aller Grund­stü­cke in die Wege geleitet. Es folg­ten An­trä­ge auf vor­läu­fi­ge Einstellung der Zwangs­ver­stei­ge­rungen wegen angeblich unmittelbar bevorstehender Ei­ni­gung, obwohl die Blockierer keinerlei Anstalten dazu unternahmen.  Diese Anträge wurden  nach Mo­na­ten  von den zuständigen Ge­rich­ten zurückgewiesen.


Selbstver­ständ­lich wurden auch alle Rechts­be­hel­fe gegen diese Ent­schei­dungen von den Blockierern ein­ge­legt. Der äl­tes­te Nach­kom­me investiert seine Zeit in ei­ne Art ju­ris­ti­sches Selbst­stu­dium mit entsprechendem Halbwissen.


Die mehr­malige Auf­for­de­rung zum Ver­kauf der wenigen werthaltigen Ge­gen­stän­de das Einverständnis zu erklären, blieb erfolglos.

Dies hat zur Fol­ge, dass nun ei­ne Klage eingereicht werden muss, um ent­spre­chen­de Zustimmungserklärungen durch Ge­richts­ur­teil ersetzen zu lassen.

Nach der Ver­stei­ge­rung zeich­net sich schon die Kla­ge auf Zustimmung zum Tei­lungs­plan hin­sicht­lich der Erb­aus­ei­nan­der­set­zung ab.

Da stellt sich doch die Fra­ge, wie groß der Hass und un­ver­ar­bei­te­te Fa­mi­lie­ner­leb­nis­se sein müs­sen, um Men­schen in fort­ge­schrit­te­nem Al­ter zu be­wegen, bei so eindeutiger Rechts­la­ge so vie­le Kosten und Zeit zu in­ves­tie­ren, um sich an ih­ren Ge­schwis­tern zu rächen. Verhindern lässt sich die Aus­ei­nan­der­set­zung der Erbengemeinschaft jedenfalls nicht.

















Notarrechnungen - immer vertrauenswürdig?


Notare gehören zu den Personen, denen ein Großteil der Bevölkerung bedingungslos vertraut. Das folgende Erlebnis einer Mandantin gibt Anlass, daran zu zweifeln.

Im Frühjahr 2013 suchte die Mandanten einem Notar im Südhessischen auf, um eine Erklärung beurkunden zu lassen.  Gelegentlich dieses Vorgangs wurde sie vom Notar angesprochen, ob sie denn schon eine Vorsorgevollmacht erstellt hätte. Dies Frage verneinte sie. Den Vorschlag des Notars, er könne ihr mal sein Muster schicken, verstand die Dame nicht als Auftragserteilung. Sie war daher sehr überrascht, als sie nach vier Jahren eine Notarkostenrechnung über einen Entwurf erhielt.

Das Muster hatte sie seinerzeit zwar bekommen, allerdings entsorgt. Mein Auftrag war daher zu prüfen, ob überhaupt ein Notarvertrag zustandegekommen war. Bei der Prüfung dieses Vorgangs stellte sich heraus, dass der Notar nach  dem neuen Gerichtskosten- und Notarkostengesetz abgerechnet hatte, obwohl seine Tätigkeit seinerzeit noch unter der Geltung der Kostenordnung stattgefunden hatte, die er demzufolge bei seiner Rechnung hätte zugrundelegen müssen.

Auf diesen Hinweis übersandte der Notar eine neue Rechnung, in der er den Gegenstandswert ohne ein Wort der Begründung verdoppelt hatte. Die neue Rechnung fiel also höher aus, als die ursprüngliche!

Ich mußte den Notar daher darauf hinweisen, dass  seine ursprüngliche Schätzung des Gegenstandswertes und erst recht die Verdoppelung dieses Gegenstandswertes ohne jegliche Grundlage ist. Gleichzeitig habe ich ihm dargelegt, wie meiner Meinung nach seine Rechnung aussehen müsste.
Heute lag nun  eine neue Rechnung in der Post, die diesen Vorgaben auch entspricht. Der neue Rechnungsbetrag liegt nun über 400 € unter dem, was der Notar zwischenzeitlich in Rechnung gestellt hatte.

Nach einer Entschuldigung sucht man im Begleitschreiben und in der Rechnung leider vergebens. Das Verhalten dieses Notariats lässt sich nur so interpretieren, dass entweder falsche Rechnungen – alle Rechnungen waren selbstverständlich vom Notar unterschrieben worden – bewußt überhöht ausgestellt werden. Oder aber das Schreiben der Rechnungen ist an eine Person delegiert, die dafür völlig unqualifiziert ist.

Es fällt schwer zu glauben, dass diese Vorgehensweise in diesem Notariat ein Einzelfall ist. Das Vertrauen, dass die Bevölkerung in das Arbeiten von Notariaten hat, wird durch solche Geschäftspraktiken jedenfalls massiv beschädigt.