Für Mandantschaft hatte ich einen Bonus-Sparplan aus dem Jahre 1998 zu prüfen.. Darin war
damals ein laufender Zinssatz von 3,5 % vereinbart worden sowie, gestaffelt nach
Laufzeit, jährlich ein Sonderbonus auf
die eingezahlten Sparraten des jeweiligen Jahres. In
2015 betrug der Bonus immerhin 90 % der
eingezahlten Sparraten.
Die Raten wurden fleißig geleistet. Eines Tages
stellte die Bank vom gebundenen Sparbuch auf ein Sparbuch in Loseblattform um.
Im Zuge dieser Umstellung fielt der Mandantin plötzlich auf, dass sie weniger Zinsen erhält und ist empört.
Nach der Prüfung des Sparplanes und der Bonusgutschriften musste ich der Mandantin leider mitteilen, dass sich die
Bank eine Anpassung der Zinsen an veränderliche Marktverhältnisse im Vertrag
vorbehalten hatte. Die jeweils geltenden Zinssätze wurden durch Aushang in der
Bank bekannt gegeben. Auch dies steht im Vertrag.
Aber welcher Bankkunden interessiert sich schon für den
Aushang in den Geschäftsräumen der Bank
über das Preis-Leistungs-Verhältnis und Zinssätze?
Sechs Wochen nach meiner Begutachtung erreichte mich nun
ein Schreiben der Mandantschaft, in welchem ein leiser Zweifel an meiner
Auskunft anklang. Die Mandantin hatte gerade von einem Gerichtsurteil bei einer Bausparkasse gehört, welche den Zinssatz hatte ändern wollen und
bei Gericht nicht Recht bekommen hatte.
Leider ist es - für den Laien sicherlich schwer zu verstehen- so, dass vermeintlich
gleiche Vorgänge doch eben nicht gleich sind.
Der betroffene Sparvertrag ist auch heute noch ein
Supergeschäft!