Montag, 27. Dezember 2010

Nachmieter gesucht!

Viele Mieter sind der Meinung, sie könnten wirksam vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag ausscheiden, wenn sie dem Vermieter einen Nachmieter präsentieren. Dies ist jedoch ein Irrtum. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Auch wird der Mieter keinesfalls von seinen Vertragspflichten befreit, wenn er dem Vermieter drei Kandidaten nachweist. Die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis erfolgt immer aus Kulanz, auf die es keinen Anspruch gibt.

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