Dienstag, 22. Juni 2010

Ausbeutung im Hotelgewerbe

Ein neuer Mandant kommt am letzten Tag der Kündigungsschutzfrist, um eine Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber einzuleiten. Arbeitszeit laut Vertrag 39 Stunden. Überstunden werden nicht vergütet.
Tätigkeit im Service, Ausbildungsaufgaben, Überwachungsfunktionen, Planung und Organisation von Tagungen und Veranstaltungen, im Hotel, Restaurant und 2 Bars.
Allein der Service umfaßt regelmäßig 11-12 Stunden. Nach Aussage des Mandanten war ein 15-Stunden-Tag normal. Kündigung eines befristeten Vertrages ohne Angabe von Gründen.

Ausbeutung scheint dort absolut normal zu sein. Dafür sollten sich mal einige Behörden interessieren.

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