Freitag, 18. Juni 2010

Mietrecht - Lektion 325

Kommenden Dienstag darf ich zum Amtsgericht nach Philippsburg fahren, weil ehemalige Mieter der Meinung sind, ohne "Vertrag" hätten sie ausziehen können, wann sie wollten.

Ausziehen kann ein Mieter selbstverständlich jederzeit. Miete muß man aber trotzdem zahlen und Kündigungsfristen einhalten auch, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt oder nicht.

Liebe Mieter und Vermieter: auch mündliche Absprachen sind ein Vertrag und Verträge sind einzuhalten!

Liebe Vermieter und Mieter: manchmal hat man ohne Schriftliches ganz haarige Beweisprobleme!

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