Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen berichten aus ihren Arbeitsschwerpunkten.
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Aus dem Alltag einer Rechtsanwältin - von Sinn, Unsinn und Wahnsinn im Dienste der Justitia -
Dienstag, 25. Dezember 2012
Dienstag, 11. Dezember 2012
Verstoß gegen das Transparenzgebot - unwirksame Versicherungsbedingungen
Ich zeige Ihnen, wie Sie mehr aus Ihrer Versicherung holen.
Fachliteratur |
Unwirksame Klausen in
Versicherungsbedingungen von Kapitallebensversicherungen und
Rentenversicherungen sowie beitragsfreien Versicherungen
Mit Urteil
vom 25. Juli 2012 hat der Bundesgerichtshof, Az. IV ZR 201/10, eine Reihe von Klauseln in
den Versicherungsbedingungen von Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam
erklärt.
Der
Bundesgerichtshof hat darin seine Rechtsprechung in den Entscheidungen vom 9.
Mai 2001, Az. IV ZR 121/00 und 138/99,
vom 12. Oktober 2005, Az. IV ZR 162/03 und 177/03 unter Berücksichtigung
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006, Az. 1 BvR
1317/96 weiter entwickelt.
Der BGH hat
in dieser Entscheidung das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes
Hamburg vom 27. Juli 2010, Az. 9 U
236/09 bestätigt.
Die
beanstandeten Klauseln werden z. B. u.a. auch von der Sparkassenversicherung, Fassung 12/2004 ( Allgemeinen Bedingungen für
die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung) verwendet.
Die vom Hanseatischen
Oberlandesgericht Hamburg beanstandeten Klauseln bei
Kapitallebensversicherungen mit Verbrauchern, Rentenversicherungen mit
Verbrauchern und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Verbrauchern
ergeben sich aus den Seiten 1-5 des Urteilsstenors.
Dienstag, 20. November 2012
Taubenplage und Mietminderung
Tauben im Miethaus stellen einen Mangel dar. Der Mangel berechtigt zur Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab:
Zum Beispiel:
- 10 Prozent - LG Berlin, Az. 64 S 84/95
- 35 Prozent - LG Freiburg, Az. 4 C 2113/96
Kot auf Fensterbänken oder Balkonen berechtigen ebenfalls, die Miete zu kürzen: AG
Hamburg, Az. 40 a C 2574/87.
Bei allergischen Reaktionen kommt auch ein Schmerzensgeld in Betracht: LG Freiburg, Az. 3 S 386/96.
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Mietminderung,
Mietrecht,
Taubenplage
Freitag, 16. November 2012
Münchner Bonus? - Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München
Mein Mandant,
78 J. alt, wird am Taxistand in München bewußtlos geschlagen und wacht erst im Krankenhaus wieder auf. Die Platzwunde
in der Mitte seines Schädels wird mit 7 Stichen genäht. Zeugen halten den
Schläger fest, bis die Polizei eintrifft.
Die STA München ermittelt aufgrund der
Aussage des Täters bei der Polizei gegen das Opfer wegen
Körperverletzung. Präzisiert hat der Täter die angebliche Körperverletzung
nie.
Das Ermittlungsverfahren gegen das Opfer wird nach meinen
schriftlichen Ausführungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Namens des Opfers erstatte ich
Strafanzeige wegen Körperverletzung und falscher Verdächtigung gegen den
Schläger. Das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Schläger wird
zur Anklage zugelassen. Wegen der falschen Verdächtigung stellt die STA
das Verfahren nach § 152 Abs. 2 STPO ein.
Begründung:
"
Der Beschuldigte hat keine Angaben zulasten des Opfers im Rahmen einer
förmlichen Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung gemacht, sondern
lediglich möglicherweise vor Ort auch den anderweit Verfolgten (sic. das Opfer) mit Körperverletzungshandlung ihm gegenüber belastet.
Dies lässt sich aber nicht mehr im Einzelnen feststellen. Jedenfalls ist
dem Beschuldigten nicht nachweisbar, dass er die Angaben wider besseren
Wissens gemacht hat."
unterzeichnet von einem Staatsanwaltschaft mit einem kriegerischen Namen als Gruppenleiter
Mein Mandant,
78 J. alt, wird am Taxistand in München bewußtlos geschlagen und wacht erst im Krankenhaus wieder auf. Die Platzwunde
in der Mitte seines Schädels wird mit 7 Stichen genäht. Zeugen halten den
Schläger fest, bis die Polizei eintrifft.
Die STA München ermittelt aufgrund der
Aussage des Täters bei der Polizei gegen das Opfer wegen
Körperverletzung. Präzisiert hat der Täter die angebliche Körperverletzung
nie.
Das Ermittlungsverfahren gegen das Opfer wird nach meinen
schriftlichen Ausführungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Namens des Opfers erstatte ich
Strafanzeige wegen Körperverletzung und falscher Verdächtigung gegen den
Schläger. Das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Schläger wird
zur Anklage zugelassen. Wegen der falschen Verdächtigung stellt die STA
das Verfahren nach § 152 Abs. 2 STPO ein.
Begründung:
" Der Beschuldigte hat keine Angaben zulasten des Opfers im Rahmen einer förmlichen Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung gemacht, sondern lediglich möglicherweise vor Ort auch den anderweit Verfolgten (sic. das Opfer) mit Körperverletzungshandlung ihm gegenüber belastet. Dies lässt sich aber nicht mehr im Einzelnen feststellen. Jedenfalls ist dem Beschuldigten nicht nachweisbar, dass er die Angaben wider besseren Wissens gemacht hat."
unterzeichnet von einem Staatsanwaltschaft mit einem kriegerischen Namen als Gruppenleiter
Begründung:
" Der Beschuldigte hat keine Angaben zulasten des Opfers im Rahmen einer förmlichen Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung gemacht, sondern lediglich möglicherweise vor Ort auch den anderweit Verfolgten (sic. das Opfer) mit Körperverletzungshandlung ihm gegenüber belastet. Dies lässt sich aber nicht mehr im Einzelnen feststellen. Jedenfalls ist dem Beschuldigten nicht nachweisbar, dass er die Angaben wider besseren Wissens gemacht hat."
unterzeichnet von einem Staatsanwaltschaft mit einem kriegerischen Namen als Gruppenleiter
Donnerstag, 8. November 2012
Kreditbearbeitungsgebühren
Mehrere Oberlandesgerichte quer durch die Republik haben entschieden, daß Kreditbearbeitungsgebühren der Banken unzulässig sind. Die Amts- und Landgerichte folgen dieser Rechtsprechung. Nur bei den Banken werden diese Entscheidungen nicht zur Kenntnis genommen.
Also bleibt den Bankkunden nur übrig, den Erstattungsanspruch gegen die Geldinstitute einzuklagen. Für Vorgänge aus 2009 tritt zum 31.12.2012 Verjährung ein.
Eine Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor.
Wie man dem Mandanten nicht hilft!
Wie eine Anwaltskanzlei ihre Mandantschaft im Regen stehen lässt oder ein Stück aus dem Tollhaus
Eine Dienstleisterin macht Forderungen gegen eine GmbH & Co KG geltend.
Zu Grunde liegt eine Dienstleistung aus dem Frühsommer. Die Dienstleisterin hat eine Rechnung erstellt, die sie an eine falsche Firma adressierte. Darin macht sie Auslagen geltend, ohne diese näher zu erläutern. Der Mehrwertsteuerausweis fehlt. Auch der Hinweis auf eine eventuelle Kleinunternehmerschaft nach dem Umsatzsteuergesetz ist nicht vorhanden. Sieht man sich auf der Webseite der Dame um, findet sich eine Vielzahl von Referenzen, weswegen von einer Kleinunternehmereigenschaft auch nicht auszugehen ist.
Seit dem Sommer mahnt die Dienstleisterin nun die Auslagen an, ohne die Rechnung zu korrigieren. Weitere Forderungen macht sie geltend, für die noch nicht einmal eine Rechnung vorliegt. Die Hinweise der Buchhaltung meiner Mandantschaft werden ignoriert. Der eingeschaltete Anwalt der Gegenseite erhält telefonisch die gleichen Hinweise. Drei Wochen vergehen. Die Buchhaltung meiner Mandantschaft nimmt Ende August erneut telefonisch Kontakt mit dem Anwaltsbüro auf. Dabei wird zugesagt, dass die Rechnungen und die Erläuterungen dazu in der "kommenden Woche" eintreffen werden. Nichts dergleichen geschieht. Stattdessen beantragt dieses Anwaltsbüro am 25. Oktober 2012 einen Mahnbescheid gegen die GmbH & Co. KG.
Inhalt:
Ohne Rechnungen / ordnungsgemäße Rechnungen sind die Forderungen nicht fällig. Meine Mandantschaft hat Anspruch auf formal und inhaltliche richtige, prüffähige Rechnungen. Solange diese nicht vorgelegt werden, sind die Forderungen der Gegenseite nicht fällig und nicht durchsetzbar.
Die Anwaltskanzlei der Dienstleisterin versäumt also seit drei Monaten, ihre Auftraggeberin darüber zu belehren, dass die Rechnungen nachgebessert bzw. erstmals erstellt werden müssen.
Ich habe heute einen entsprechenden Brief an die Kollegen geschickt. Ich bin gespannt, ob eine Reaktion erfolgt oder ob der Vorgang wirklich vor dem Gericht ausgetragen werden muss.
Eine Dienstleisterin macht Forderungen gegen eine GmbH & Co KG geltend.
Zu Grunde liegt eine Dienstleistung aus dem Frühsommer. Die Dienstleisterin hat eine Rechnung erstellt, die sie an eine falsche Firma adressierte. Darin macht sie Auslagen geltend, ohne diese näher zu erläutern. Der Mehrwertsteuerausweis fehlt. Auch der Hinweis auf eine eventuelle Kleinunternehmerschaft nach dem Umsatzsteuergesetz ist nicht vorhanden. Sieht man sich auf der Webseite der Dame um, findet sich eine Vielzahl von Referenzen, weswegen von einer Kleinunternehmereigenschaft auch nicht auszugehen ist.
Seit dem Sommer mahnt die Dienstleisterin nun die Auslagen an, ohne die Rechnung zu korrigieren. Weitere Forderungen macht sie geltend, für die noch nicht einmal eine Rechnung vorliegt. Die Hinweise der Buchhaltung meiner Mandantschaft werden ignoriert. Der eingeschaltete Anwalt der Gegenseite erhält telefonisch die gleichen Hinweise. Drei Wochen vergehen. Die Buchhaltung meiner Mandantschaft nimmt Ende August erneut telefonisch Kontakt mit dem Anwaltsbüro auf. Dabei wird zugesagt, dass die Rechnungen und die Erläuterungen dazu in der "kommenden Woche" eintreffen werden. Nichts dergleichen geschieht. Stattdessen beantragt dieses Anwaltsbüro am 25. Oktober 2012 einen Mahnbescheid gegen die GmbH & Co. KG.
Inhalt:
- Die Rechnung, die falsch adressiert wurde, mit Mehrwertsteuer, obwohl die ein Mehrwertsteuer bisher weder berechnet noch ausgewiesen ist.
- Eine weitere Rechnung, die bis heute nicht übersandt wurde.
- Ein Betrag von 1.000 Euro, von dem noch nicht einmal behauptet wird, dass er jemals berechnet wurde.
- Daneben möchte man 50 Euro für Telefonkosten, Verzugszinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten.
Ohne Rechnungen / ordnungsgemäße Rechnungen sind die Forderungen nicht fällig. Meine Mandantschaft hat Anspruch auf formal und inhaltliche richtige, prüffähige Rechnungen. Solange diese nicht vorgelegt werden, sind die Forderungen der Gegenseite nicht fällig und nicht durchsetzbar.
Die Anwaltskanzlei der Dienstleisterin versäumt also seit drei Monaten, ihre Auftraggeberin darüber zu belehren, dass die Rechnungen nachgebessert bzw. erstmals erstellt werden müssen.
Ich habe heute einen entsprechenden Brief an die Kollegen geschickt. Ich bin gespannt, ob eine Reaktion erfolgt oder ob der Vorgang wirklich vor dem Gericht ausgetragen werden muss.
Mittwoch, 7. November 2012
Raten auf Prozeßkostenhilfegebühren unter Einschaltung einer Inkassogesellschaft?
Ich habe selten mit Prozeßkostenhilfe zu tun. Heute kommt
eine Mandantin mit einem Schreiben einer Inkassogesellschaft in
Baden-Baden, die im Auftrag des Landes Baden-Württemberg auffordert, die
vom Gericht festgesetzten Raten an die Landesoberkasse Baden-Württemberg zu leisten.
Donnerstag, 11. Oktober 2012
Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG
Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG
Am 12. Mai 2011 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil entschieden, dass die Kosten eines Prozesses als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden müssen.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
1. Die Aufwendungen für den Prozess müssen zwangsläufig entstehen.
2. Die Rechtsverfolgung muss Aussicht auf Erfolg haben. Das ist dann der Fall, wenn die Chancen für den Erfolg mindestens so hoch sind, wie für den Misserfolg.
Abzugsfähig sind
Hat eine Rechtsschutzversicherung die Kosten dauerhaft übernommen, ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung nicht möglich.
Am 12. Mai 2011 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil entschieden, dass die Kosten eines Prozesses als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden müssen.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
1. Die Aufwendungen für den Prozess müssen zwangsläufig entstehen.
2. Die Rechtsverfolgung muss Aussicht auf Erfolg haben. Das ist dann der Fall, wenn die Chancen für den Erfolg mindestens so hoch sind, wie für den Misserfolg.
Abzugsfähig sind
- die Gerichtskosten, die Anwaltskosten des eigenen und des gegnerischen Anwaltes, wenn man den Prozess verloren hat;
- Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des eigenen Anwaltes wenn man den Prozess zwar gewonnen hat, beim Gegner aber nichts zu holen ist.
Hat eine Rechtsschutzversicherung die Kosten dauerhaft übernommen, ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung nicht möglich.
Änderungen in der Zwangsvollstreckung ab 2013
1. Ab dem 1. März 2013 müssen für die Zwangsvollstreckung Formulare verwendet werden, die vom Gesetz verbindlich vorgegeben werden.
Es wird nicht mehr zulässig sein, selbst hergestellte Formulare zu verwenden, was bisher allgemein üblich ist.
Die Pflichtformulare sollen auf den Webseiten des BMJ, der Landesjustizverwaltungen und den Justiz-Portalen von Bund und Ländern zum Ausdruck am Computer oder zum Ausdruck zur Verfügung stehen.
2. Das Gesetz sieht u . a. einen neuen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen eines "gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 850d ZPO" vor. Dieser Antrag hat einen Umfang von sage und schreibe 10 Seiten!
3. Neu wird auch ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen "gewöhnlicher" Geldforderungen sein. Dieser Antrag soll 9 Seiten lang werden!
Es hat den Anschein, dass sich der Gesetzgeber wieder in Kleinkram verbissen hat, anstatt die wirklich wichtigen Rechtsprobleme zu lösen.
Zentrale Vollstreckungsgerichte ab dem 01.10.2013
Zum 1. Januar 2013 werden zentrale Vollstreckungsgerichte in allen 16 Bundesländern eingerichtet.
Die zentralen Vollstreckungsgerichte werden zuständig sein für die Verwaltung der Schuldnerverzeichnis-Datenbank und für den Abruf von Vermögensverzeichnissen.
Zuständig werden zukünftig sein:
Baden-Württemberg ~ AG Karlsruhe
Bayern ~ AG Hof
Berlin ~ AG Berlin-Mitte
Brandenburg ~ AG Nauen
Bremen ~ AG Bremerhaven
Hamburg ~ AG Hamburg-Mitte
Hessen ~ AG Hünfeld
Mecklenburg-Vorpommern ~ AG Neubrandenburg
Niedersachsen ~ AG Goslar
Nordrhein-Westfalen ~ AG Hagen
Rheinland-Pfalz ~ AG Kaiserslautern
Saarland ~ AG Saarbrücken
Sachsen-Anhalt ~ AG Dessau-Roßlau
Schleswig-Holstein ~ AG Schleswig
Thüringen ~ AG Meiningen
Dienstag, 11. September 2012
Augen auf beim Leihwagen
Wer bei einem Unfall einen Mietwagen nimmt, kann auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben.
Amtsgericht München, Urteil vom 25.01.2012
Amtsgericht München, Urteil vom 25.01.2012
- 345 C 30646/11 -
AG München zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Unfall
Dem Marktpreisspiegel Deutschland 2008 des Fraunhofer Instituts ist Vorrang vor der Schwacke-Liste zu geben.
Das ist jedenfalls die Meinung des Amtsgerichts München.
Labels:
Leihwagen,
Verkehrsrecht,
Verkehrsunfall
Mittwoch, 29. August 2012
Clubabend des BPW Mannheim-Ludwigshafen am 04.09.2012
Am
04.09.2012 ab 19.00 Uhr im Augusta Hotel Mannheim, Augustaanlage 43, findet monatliche Clubabend des BPW, Business and Professional Women e. V. , Club Mannheim - Ludwigshafen mit Vortrag statt. Thema des Vortrages: „
Ludwigshafen – Keine Stadt für Frauen“.
Es
referiert Frau Dr. Anette Konrad, Journalistin und Historikerin.
Interessentinnen
sind uns immer willkommen. Gästebeitrag: 12 Euro
Vor
und nach dem Vortrag besteht Gelegenheit zum gemeinsamen Essen, Austausch sowie
gegenseitigem Kennenlernen.
Dienstag, 21. August 2012
Mieter ist nicht versichert - was nun?
Eine Suchanfrage auf meiner website lautete: Mieter ist nicht versichert - was nun?
Die Rechtslage ist ganz eindeutig: der Mieter haftet für den Schaden, den er - auch fahrlässig - angerichtet hat, auch dann, wenn er keine Haftpflichtversicherung hat.
Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung, die auch die Wohnung mit einschließt, ist also immer zu empfehlen.
Rückwärts versichern geht übrigens nie!
Die Rechtslage ist ganz eindeutig: der Mieter haftet für den Schaden, den er - auch fahrlässig - angerichtet hat, auch dann, wenn er keine Haftpflichtversicherung hat.
Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung, die auch die Wohnung mit einschließt, ist also immer zu empfehlen.
Rückwärts versichern geht übrigens nie!
Montag, 2. Juli 2012
Trainerinnen für Seminare zum beruflichen Wiedereinstieg von BPW Germany gesucht
Ausschreibung des BPW Germany e.V.
Trainerinnen für Seminare zum
beruflichen Wiedereinstieg und zur familienfreundlichen
Arbeitsgestaltung von Frauen gesucht
Sehr geehrte Business and Professional Women,
BPW Germany wird gemeinsam mit einem Kooperationspartner
eine Seminarreihe zum Thema „beruflicher Wiedereinstieg“ durchführen.
Ziel der Seminarreihe ist, Frauen durch den BPW aktive
Unterstützung bei der Planung des beruflichen Wiedereinstiegs zu bieten und
gleichzeitig eine familienfreundliche Arbeitsgestaltung zu erreichen. Zu diesem
Zweck werden unter unseren BPW-Mitgliedern Trainerinnen gesucht, die Frauen zum
einen in der selbstbewussten Kommunikation und Zielfindung zum beruflichen
Wiedereinstieg trainieren können. Zum anderen sollen innerhalb der Trainings
effektive Maßnahmen zur familienfreundlichen Unternehmensführung vorgestellt
werden. Im Zuge dessen wird der individuelle Bedarf jeder Teilnehmerin
ermittelt, um sie dahin gehend gezielt zu trainieren, diesen individuellen
Bedarf mit den Unternehmen im Rahmen der familienfreundlichen
Unternehmensführung zu verhandeln.
Die Seminarreihe ist über einen Zeitraum von 3 Jahren
angelegt. Für das Jahr 2012 sollen ab Oktober 3 Wochenendseminare stattfinden,
für die Folgejahre 2013 und 2014 sind voraussichtlich weitere 8 Veranstaltungen
pro Jahr geplant, die sich auf das ganze Jahr verteilen werden.
Trainingsinhalte:
• Selbstbewusste
Kommunikation (Selbstbild/Fremdbild – PIE-Modell)
• Selbstbewusstes
Auftreten (Präsentation, Dress Code)
• Erfolgreiche
Gehaltsverhandlungen
• Zielfindung
zum beruflichen Wiedereinstieg
• Arbeitsmodelle
zum beruflichen Wiedereinstieg
• Kontakthalten
mit dem Unternehmen während der Pause
• Maßnahmen
der familienfreundlichen Unternehmensführung
• Individuelles
Coaching der Teilnehmer (zur Familienplanung/zum
Wiedereinstieg)
• Umgang
mit Veränderungen
• Zeitmanagement
Trainingsdauer:
1 bis 2 Tage
Zeitraum der Trainings:
2012: Ab Oktober 3 Wochenendseminare
2013 + 2014: Jeweils 8 Seminare über das Jahr verteilt
Trainerinnenqualifikation:
• Trainerausbildung
(Methodik und Didaktik)
• Erfahrung
im Konzipieren von Seminaren
• Erfahrung
im Kommunikationstraining und Coaching
• sehr
gute Kenntnisse zur aktuellen politischen Landschaft der
familienfreundlichen Unternehmensführung
• BPW-Mitglieder
werden bevorzugt
Wir laden Sie ein, Ihre Bewerbung bis zum 15. Juli 2012
per Email an die Bundesgeschäftsstelle des BPW Germany: info@bpw-germany.de zu senden.
Für Fragen vorab steht Ihnen Johanna Marius
(Ressortleiterin Leadership and Lifelong Learning) gerne telefonisch unter 089
570 6200 oder 0178 872 3988 zur Verfügung.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen und
Informationen bei:
• Lebenslauf
• Profil
• Referenzen
• Beschreibung
Ihrer Arbeitsweise
• Beschreibung
Ihrer Methoden
• Honorarwunsch
• Ihre
Verfügbarkeit in der Zeit vom 20. August bis 30. November 2012
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Beste Grüße
Henrike von Platen
Präsidentin
Freitag, 15. Juni 2012
Ist Zuverlässigkeit unmodern?
Am 13.06.2012 rief eine neue potentielle Mandantin mit einem kleinen Problem an. Dem Terminwunsch - "sofort" - konnte ich nicht entsprechen. Es wurde daher für heute Nachmittag ein Termin vereinbart. Die Mandantin kündigte an, sich noch anderweit zu bemühen und würde gegebenenfalls absagen. So weit, so gut.
Wer ist heute nicht erschienen und hat auch nicht abgesagt..........?
Warum wundere ich mich nicht darüber? Liegt es vielleicht am Beruf der Dame?
Ob die Lehrerin sonst auch so unzuverlässig ist?
Wer ist heute nicht erschienen und hat auch nicht abgesagt..........?
Warum wundere ich mich nicht darüber? Liegt es vielleicht am Beruf der Dame?
Ob die Lehrerin sonst auch so unzuverlässig ist?
Dienstag, 5. Juni 2012
Schlechtes Benehmen unter Berufskollegen.
Die Industrie- und Handelskammer Rhein Neckar hatte mich als Schlichterin in einem Schlichtungsverfahren zwischen zwei Kaufleuten eingesetzt. Die antragstellende Partei war anwaltlich vertreten.
Auf meine Vorschussanforderung erfolgte keine Reaktion. Die anwaltlich nicht vertretene Partei behauptete, meinen Brief nicht erhalten zu haben. Mein zweiter Brief, an beide Parteien per Einschreiben übersandt, ging nachweislich zu. Zu meiner Überraschung rief nach Ablauf der erneut gesetzten Frist ohne Reaktion die anwaltlich vertretene Partei bei mir an.Der Antragsteller erklärte mir, dass sein Anwalt für ihn keine Zeit gehabt habe und es ihm daher nicht gelungen sei, mit ihm eine weitere Besprechung zu führen. Auch mir gegenüber erfolgte keinerlei Reaktion seitens seines Rechtsanwalts.
Es mag zwischen Anwalt und Partei Gründe für dieses Verhalten geben. Es ist jedoch ein extrem schlechter Stil, dass Anwalt Dr. K. aus Mannheim weder telefonisch noch schriftlich irgendeine Reaktion zeigte und sei es nur um mitzuteilen, dass sein Mandat beendet sei, wovon sein Mandant bisher offensichtlich nicht ausgegangen war.
Die Fälle, in denen Berufskollegen mit der Rakete durch die Kinderstube geflogen sind, nehmen leider zu.
Auf meine Vorschussanforderung erfolgte keine Reaktion. Die anwaltlich nicht vertretene Partei behauptete, meinen Brief nicht erhalten zu haben. Mein zweiter Brief, an beide Parteien per Einschreiben übersandt, ging nachweislich zu. Zu meiner Überraschung rief nach Ablauf der erneut gesetzten Frist ohne Reaktion die anwaltlich vertretene Partei bei mir an.Der Antragsteller erklärte mir, dass sein Anwalt für ihn keine Zeit gehabt habe und es ihm daher nicht gelungen sei, mit ihm eine weitere Besprechung zu führen. Auch mir gegenüber erfolgte keinerlei Reaktion seitens seines Rechtsanwalts.
Es mag zwischen Anwalt und Partei Gründe für dieses Verhalten geben. Es ist jedoch ein extrem schlechter Stil, dass Anwalt Dr. K. aus Mannheim weder telefonisch noch schriftlich irgendeine Reaktion zeigte und sei es nur um mitzuteilen, dass sein Mandat beendet sei, wovon sein Mandant bisher offensichtlich nicht ausgegangen war.
Die Fälle, in denen Berufskollegen mit der Rakete durch die Kinderstube geflogen sind, nehmen leider zu.
Donnerstag, 24. Mai 2012
Die Schnelligkeit von Gerichten
Beschwerde des Schuldners gegen Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung: Amtsgericht Mainz weist nach Eingang der Begründung die Beschwerde innerhalb einer Woche zurück und das Landgericht Mainz binnen einer weiteren Woche auch.
Diese Schnelligkeit habe ich noch nie erlebt!
Alle Achtung!
Das muß einfach lobend erwähnt werden.
Übrigens: der Schuldner ist ein Steuerberater!
Diese Schnelligkeit habe ich noch nie erlebt!
Alle Achtung!
Das muß einfach lobend erwähnt werden.
Übrigens: der Schuldner ist ein Steuerberater!
Freitag, 11. Mai 2012
Vortrag am 15.05.2012 zum Erbrecht in Weinheim NH-Hotel
Wer erbt? Fallstricke des Erbrechts
Ist nichts richtig geregelt, droht der Erbstreit– Themenabend bei den Netzwerkfrauen Weinheim
Das Erbrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete überhaupt. Wo sich Anwälte spezialisieren müssen, um rechtssichere Testamente und Erbverträge formulieren zu können, haben Laien kaum eine Chance, ihren Nachlass wasserdicht zu regeln. Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume lichtet im Rahmen des Themenabends „Erbrecht“ ein wenig den deutschen Paragrafendschungel rund ums Erben und Vererben.
„Wichtig ist, zunächst die gesetzliche Erbfolgeregelung zu kennen“, empfiehlt RAin Hildebrand-Blume. Was genau sind Pflichtteile, wie wirken sich Schenkungen aus, was beinhaltet ein Erbvertrag im Vergleich zum Testament? Was ist im Erbfall von den Erben zu tun?
Viele Familien leben heute nicht mehr in klassischen Strukturen und wünschen, dass dies im Erbfall berücksichtigt wird. In diesem Fall ist eine rechtssichere Regelung erforderlich. Ebenso dann, wenn Unternehmen, Beteiligungen oder Immobilien zum Vermögen gehören.
Doch selbst formulierte Testamente, Schenkungs- und Erbverträge enthalten häufig Formfehler und sind dann nicht rechtswirksam oder schlicht ungünstig aus der Sicht des Erblassers.Gleiches gilt für vor längerer Zeit verfasste Verfügungen, denn inzwischen wurde das Erbrecht und vor allem das Erbschaftssteuergesetz mehrfach geändert.
Beginn der des Themenabends „Erbrecht“ im NH-Hotel Weinheim ist am 15.5.2012ist um 19.30 Uhr. Willkommen sind wie immer Gäste beiderlei Geschlechts, die sich für das Thema an sich interessieren oder die angenehm kooperative Atmosphäre des Netzwerks für Unternehmerinnen unverbindlich kennen lernen wollen.Alle Termine und Aktivitäten sind auf der Website der Netzwerkfrauen Weinheim nachzulesen:
www.netzwerkfrauen-weinheim.de
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Pflichtteilt,
Testament
Donnerstag, 3. Mai 2012
BPW-Abend am 08.05.2012
Presse-Information
27.04.2012
Vortrag: „Auf dem Weg zur inneren Stimme: Frauen in verschiedenen Lebensphasen aus medizinischer Sicht“
BPW-Clubabend im Mai | 8.5.2012 , 19 Uhr | Hotel Augusta Mannheim
Zu einem Vortrag über die Frau in der Medizin lädt der BPW Mannheim-Ludwigshafen am Dienstag, 8. Mai, um 19 Uhr ein. Dr. Manuela Lavall-Gottschalt, Ärztin für Frauenheilkunde, klassische Homöopathie und Naturheilverfahren, wird die Frau in ihren verschiedenen Lebensphasen aus medizinischer Sicht näher beleuchten. Dabei wird sie schulmedizinische Standardtherapien alternativen Methoden gegenüberstellen. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Hotel Augusta, Augustaanlage 43, 68165 Mannheim. Die Teilnahmegebühr für Gäste beträgt zwölf Euro. Anmeldungen und weitere Infos unter hildegard@flach-consulting.de.
Alle weiteren Termine sowie Informationen zum BPW finden Sie auf www.bpw-mannheim-ludwigshafen.de oder www.bpw-germany.de
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Vorschau auf weitere Veranstaltungen:
Jour Fixe im Mai: Es besteht die Möglichkeit, das Berufsfrauennetzwerk, das aus selbständigen und angestellten Frauen unterschiedlicher Branchen besteht, in zwangloser Gesprächsrunde kennen zu lernen. Interessentinnen sind herzlich willkommen!
Wo? Rheinterrassen – Gasthaus am Fluss, Rheinpromenade 15, Mannheim
Wann? Donnerstag, 31. Mai, 19 Uhr
Kosten? Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen werden jedoch erbeten bei Dr. Hildegard Flach unter hildegard@flach-consulting.de.
Wo? Rheinterrassen – Gasthaus am Fluss, Rheinpromenade 15, Mannheim
Wann? Donnerstag, 31. Mai, 19 Uhr
Kosten? Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen werden jedoch erbeten bei Dr. Hildegard Flach unter hildegard@flach-consulting.de.
Clubabend im Juni: Vortrag: „Überzeugen mit Worten – und ohne: Kommunikation und Körpersprache“
Referentin? Andrea Stasche, SprechArt, Expertin für Körpersprache
Wo? Hotel Augusta, Augustaanlage 43, 68165 Mannheim
Wann? Dienstag, 5.Juni 2012, 19 Uhr
Kosten? 12 € für Gäste. Anmeldungen werden erbeten bei Dr. Hildegard Flach unter hildegard@flach-consulting.de.
Wo? Hotel Augusta, Augustaanlage 43, 68165 Mannheim
Wann? Dienstag, 5.Juni 2012, 19 Uhr
Kosten? 12 € für Gäste. Anmeldungen werden erbeten bei Dr. Hildegard Flach unter hildegard@flach-consulting.de.
Mittwoch, 11. April 2012
Wieviel Kleingeisterei haben wir heute!
„Alle große politische Aktion besteht im Aussprechen dessen, was ist, und beginnt damit. Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Verschweigen und Bemänteln dessen, was ist.”
( Ferdinand Lassalle (1825-1864), dt. Politiker, geb.am 11.04.1825, vor 187 Jahren.)
( Ferdinand Lassalle (1825-1864), dt. Politiker, geb.am 11.04.1825, vor 187 Jahren.)
Freitag, 23. März 2012
Unterschied zwischen Sein und Haben
„Der Unterschied zwischen Sein und Haben entspricht dem Unterschied zwischen dem Geist einer Gesellschaft, die zum Mittelpunkt Personen hat, und dem Geist einer Gesellschaft, die sich um Dinge dreht.”
(Erich Fromm (1900-1980), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft, der am 23.03.1900 geboren wurde.)
(Erich Fromm (1900-1980), amerik. Psychoanalytiker dt. Herkunft, der am 23.03.1900 geboren wurde.)
Mittwoch, 21. März 2012
Die Bedeutung der Presse
„Wenn ich zu entscheiden hätte, ob wir eine Regierung ohne Zeitungen oder Zeitungen ohne eine Regierung haben sollten, würde ich ohne Zögern das letztere vorziehen.”
(Das heutige Zitat des Tages stammt von Hans-Dietrich Genscher (*1927), dt. Politiker (FDP), 1974-92 Bundesaußenminister., der am 21.03.1927, also heute genau vor 85 Jahren geboren wurde.)
Dem kann man nur zustimmen.
(Das heutige Zitat des Tages stammt von Hans-Dietrich Genscher (*1927), dt. Politiker (FDP), 1974-92 Bundesaußenminister., der am 21.03.1927, also heute genau vor 85 Jahren geboren wurde.)
Dem kann man nur zustimmen.
Dienstag, 13. März 2012
Equal PayDay BPW Mannheim-Ludwigshafen
BUSINESS AND PROFESSIONAL WOMEN – GERMANY_ BPW
Deutscher Verband Berufstätiger Frauen, Mitglied in der IFBPW, International Federation of Business and Professional Women
Club Mannheim -
BPW *Emil Nolde Weg 64 67122 Altrip Ludwigshafen e.V.
Vorstand:
Dr. Hildegard Flach, Vorsitzende
Presse-Information 8.3.2012
Talk im Foyer: „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – von der Lohnlücke zur Altersarmut“
Diskussionsrunde anlässlich des Equal Pay Day in Deutschland / Foyer des Rathauses Limburgerhof / 23. März 2012 , 19 Uhr
Am Equal Pay Day, dem Tag der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männer, findet im Rathaus Limburgerhof eine Diskussionsrunde mit dem Thema „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – von der Lohnlücke zur Altersarmut” statt. Organisatorinnen sind die Business and Professional Women Mannheim-Ludwigshafen, die Frauenbeauftragte des Rhein-Pfalz-Kreises und die Gleichstellungsstelle Limburgerhof. Gemeinsam mit interessierten Frauen und Männern werden Vertreterinnen der Gewerkschaften, Betriebsrätinnen, MINT-Frauen und Selbständige über die Ursachen und Folgen der Lohnlücke, die aktuell bei 23 Prozent liegt, diskutieren. Es wird einen kleinen Imbiss sowie eine musikalische Umrahmung durch die Gruppe „Wolf Reichenbacher” geben.
Der Aktionstag Equal Pay Day, der in Deutschland bereits zum fünften Mal stattfindet, fällt in diesem Jahr auf den 23. März. Er kennzeichnet den Tag, bis zu dem Frauen im Schnitt länger arbeiten müssen, um rein rechnerisch genauso viel Geld verdient zu haben, wie Männer bereits am 31.12. des Vorjahres. Schwerpunktthema des diesjährigen Aktionstags ist „Lohnfindung“. Wer Frauenlöhne bestimmt, wie sie gemacht werden und was sich ändern muss, um eine geschlechtergerechte Bezahlung zu erreichen soll am Equal Pay Day in über 250 Aktionen bundesweit beantwortet werden. Initiatorinnen des Equal Pay Day in Deutschland sind die Business and Professional Women Germany.
Die Auswirkungen des geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieds sind fatal. Nach gleichen Ausbildungschancen und besseren Abschlüssen starten Frauen bereits mit niedrigeren Gehältern ins Berufsleben[i]. Der durchschnittliche Entgeltunterschied von 23 Prozent wächst schließlich zu einer Rentenlücke[ii] von 59 Prozent an. Dies führt zu einem besonderen Armutsrisiko für Frauen, einer enormen Belastung der Sozialkassen und schwächt nicht zuletzt die Inlandsnachfrage durch die eingeschränkte Kaufkraft von Frauen. Jede fünfte Frau in Deutschland ist heute Familienernährerin und als solche auf eine gerechte Bezahlung angewiesen.
Alle Veranstaltungen zum Equal Pay Day sind in Kürze auf einer Aktionslandkarte auf www.equalpayday.de zu finden.
Die Veranstaltung in Kürze:
Was? Talk im Foyer – „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit”
Wann? 23. 3. 2012, 19 Uhr (ca. 2 Stunden)
Wo? Rathaus Limburgerhof, Burgunderplatz
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Kontakt BPW:
Dr. Hildegard Flach, Vorsitzende BPW-Club Mannheim-Ludwigshafen e.V.
Tel.: 01 70 – 8 17 41 99, E-Mail: hildegard@flach-consulting.de
Simone Denzler, Medienkontakt BPW-Club Mannheim-Ludwigshafen e.V.
Tel.: 06221 – 5 99 50 44, E-Mail: s.denzler@bpw-germany.de
oder
Petra Hildebrand-Blume, E-Mail: kanzlei@hildebrand-blume.de
Bankverbindung BPW Club MaLu: Postbank Ludwigshafen, Konto-Nr.: 203 80-675, BLZ 545 100 67
Kontakt Frauenbeauftragte:
Dr. Monika Isis Ksiensik, Frauenbeauftragte
Tel.: 0621 – 5909-433, E-Mail : gleichstellungstelle@kv-rpk.de
Kontakt Gleichstellungsstelle Limburgerhof:
[i] Absolventenstudie an der Fachhochschule Pforzheim (durchgeführt von der Hans-Böckler-Stiftung, 1998-2008)
[ii] Zur Studie „Gender Pension Gap“: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=175248.html
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