Mittwoch, 7. November 2012

Raten auf Prozeßkostenhilfegebühren unter Einschaltung einer Inkassogesellschaft?

Ich habe selten mit Prozeßkostenhilfe zu tun. Heute kommt eine Mandantin mit einem Schreiben einer Inkassogesellschaft in Baden-Baden, die im Auftrag des Landes Baden-Württemberg auffordert, die vom Gericht festgesetzten Raten an die Landesoberkasse  Baden-Württemberg  zu leisten.
Die Mandantin ist Partei eines Gerichtsprozesses. Ihr wurde Prozeßkostenhilfe gegen Ratenzahlung bewilligt mit Ratenzahlungsbeginn ab November 2012.


Anstelle der üblichen Überweisungsträger von der Landesoberkasse Baden-Württemberg teilt nun das Inkassounternehmen das Kassenzeichen und die Bankverbindung der Landesoberkasse mit, Daten also, die die Landesoberkasse dem Privatunternehmen vorher mitgeteilt haben muß. Den ensprechenden Formbrief hatte bisher die EDV der LOK ausgespuckt.
Wie kommt  das Land Baden-Württemberg dazu, einem Privatunternehmen die Parteinamen eines Gerichtsprozesses, Gericht, Aktenzeichen, Streitwert, Höhe der Ratenzahlung und vorläufige Gerichts- und Anwaltskosten mitzuteilen. Der Name des Ratenzahlungspflichtigen wird selbstverständlich vom Inkassounternehmen gespeichert. Dem Privatunternehmen werden frei Haus  vollständige Adressen von Personen geliefert, die nicht besonders zahlungskräftig sind und als denkbare Schuldner auch in privaten Geschäftsvorfällen in Betracht kommen. 

Was geht das ein privates Inkassounternehmen an? Zumal das Geschäftsgebaren der konkrete Firma, schenkt man der Google-Suche Glauben, so astrein nicht immer ist.

Ich halte diese Geschäftspraxis des Landes-Baden-Württemberg für einen unglaublichen Skandal und für rechtswidrig.

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