Dienstag, 5. Juni 2012

Schlechtes Benehmen unter Berufskollegen.

Die Industrie- und Handelskammer Rhein Neckar hatte mich als Schlichterin in einem Schlichtungsverfahren zwischen zwei Kaufleuten eingesetzt. Die antragstellende Partei war anwaltlich vertreten.
Auf meine Vorschussanforderung erfolgte keine Reaktion. Die anwaltlich nicht vertretene Partei behauptete, meinen Brief nicht erhalten zu haben. Mein zweiter Brief, an beide Parteien per Einschreiben übersandt, ging nachweislich zu. Zu meiner Überraschung rief nach Ablauf der erneut gesetzten Frist ohne Reaktion die anwaltlich vertretene Partei bei mir an.Der Antragsteller erklärte mir, dass sein Anwalt für ihn keine Zeit gehabt habe und es ihm daher nicht gelungen sei, mit ihm eine weitere Besprechung zu führen. Auch mir gegenüber erfolgte keinerlei Reaktion seitens seines Rechtsanwalts.

Es mag zwischen Anwalt und Partei Gründe für dieses Verhalten geben. Es ist jedoch ein extrem schlechter Stil, dass Anwalt Dr. K. aus Mannheim weder telefonisch noch schriftlich irgendeine Reaktion zeigte und sei es nur um mitzuteilen, dass sein Mandat beendet sei, wovon sein Mandant bisher offensichtlich nicht ausgegangen war.

Die Fälle, in denen Berufskollegen mit der Rakete durch die Kinderstube geflogen sind, nehmen leider zu.

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