Donnerstag, 8. November 2012

Wie man dem Mandanten nicht hilft!

Wie eine Anwaltskanzlei ihre Mandantschaft im Regen stehen lässt oder ein Stück aus dem Tollhaus

Eine Dienstleisterin macht Forderungen gegen eine GmbH & Co KG geltend.

Zu Grunde liegt eine Dienstleistung aus dem Frühsommer. Die Dienstleisterin hat eine Rechnung erstellt, die sie an eine falsche Firma adressierte. Darin macht sie Auslagen geltend, ohne diese näher zu erläutern. Der Mehrwertsteuerausweis fehlt. Auch der Hinweis auf eine eventuelle Kleinunternehmerschaft nach dem Umsatzsteuergesetz ist nicht vorhanden. Sieht man sich auf der Webseite der Dame um, findet sich eine Vielzahl von Referenzen, weswegen von einer Kleinunternehmereigenschaft auch nicht auszugehen ist.

Seit dem Sommer mahnt die Dienstleisterin nun die Auslagen an, ohne die Rechnung zu korrigieren. Weitere Forderungen macht sie geltend, für die noch nicht einmal eine Rechnung vorliegt. Die Hinweise der Buchhaltung meiner Mandantschaft werden ignoriert. Der eingeschaltete Anwalt der Gegenseite erhält telefonisch die gleichen Hinweise. Drei Wochen vergehen. Die Buchhaltung meiner Mandantschaft nimmt Ende August erneut telefonisch Kontakt mit dem Anwaltsbüro auf. Dabei wird zugesagt, dass die Rechnungen und die Erläuterungen dazu in der "kommenden Woche" eintreffen werden. Nichts dergleichen geschieht. Stattdessen beantragt dieses Anwaltsbüro am 25. Oktober 2012 einen Mahnbescheid gegen die GmbH & Co. KG.

Inhalt:
  • Die Rechnung, die falsch adressiert wurde, mit Mehrwertsteuer, obwohl die ein Mehrwertsteuer bisher weder berechnet noch ausgewiesen ist.
  • Eine weitere Rechnung, die bis heute nicht übersandt wurde.
  • Ein Betrag von 1.000 Euro, von dem noch nicht einmal behauptet wird, dass er jemals berechnet wurde.
  • Daneben möchte man 50 Euro für Telefonkosten, Verzugszinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten.

Ohne Rechnungen / ordnungsgemäße Rechnungen sind die Forderungen nicht fällig. Meine Mandantschaft hat Anspruch auf formal und inhaltliche richtige, prüffähige Rechnungen. Solange diese nicht vorgelegt werden, sind die Forderungen der Gegenseite nicht fällig und nicht durchsetzbar.

Die Anwaltskanzlei der Dienstleisterin versäumt also seit drei Monaten, ihre  Auftraggeberin darüber zu belehren, dass die Rechnungen nachgebessert bzw. erstmals erstellt werden müssen.
Ich habe heute einen entsprechenden Brief an die Kollegen geschickt. Ich bin gespannt, ob eine Reaktion erfolgt oder ob der Vorgang wirklich vor dem Gericht ausgetragen werden muss.

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