Freitag, 16. November 2012

Münchner Bonus? - Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München


Mein Mandant, 78 J. alt, wird am Taxistand in München bewußtlos geschlagen und wacht erst im Krankenhaus wieder auf. Die Platzwunde in der Mitte seines Schädels wird mit 7 Stichen genäht. Zeugen halten den Schläger fest, bis die Polizei eintrifft. 
Die STA München ermittelt aufgrund der Aussage des Täters bei der Polizei gegen das Opfer wegen Körperverletzung. Präzisiert hat der Täter die angebliche Körperverletzung nie. 
Das Ermittlungsverfahren gegen das Opfer wird nach meinen schriftlichen Ausführungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 
Namens des Opfers erstatte ich Strafanzeige wegen Körperverletzung und falscher Verdächtigung gegen den Schläger. Das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Schläger wird zur Anklage zugelassen. Wegen der falschen Verdächtigung stellt die STA das Verfahren nach § 152 Abs. 2 STPO ein.

Begründung:


" Der Beschuldigte hat keine Angaben zulasten des Opfers im Rahmen einer förmlichen Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung gemacht, sondern
lediglich möglicherweise vor Ort auch den anderweit Verfolgten (sic. das Opfer) mit Körperverletzungshandlung ihm gegenüber belastet. Dies lässt sich aber nicht mehr im Einzelnen feststellen. Jedenfalls ist dem Beschuldigten nicht nachweisbar, dass er die Angaben wider besseren Wissens gemacht hat."

unterzeichnet von einem Staatsanwaltschaft mit einem kriegerischen Namen als Gruppenleiter


Hallo? Der arme Schläger wusste nicht, ob er verletzt wurde oder nicht? Seine Angaben haben zur Strafverfolgung gegenüber dem Opfer geführt! Und dann soll es an einem hinreichenden Anfangsverdacht für die falsche Verdächtigung fehlen?
Bekommen Täter in München den Münchner Bonus, wenn das Opfer von auswärts kommt? 

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