Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle
Nr. 203/2016 vom 10.11.2016
Eine Bank hat wieder einmal die Notbremse gezogen und die Revision kurz vor dem Verkündigungstermin zurückgenommen.
Der "einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag" sollte die vom BGH gekippte Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen durch die Hintertür unter neuem Namen wieder einführen.
Verhandlungstermin am 22. November 2016 in Sachen XI ZR
450/15 ("Individualbeitrag" bei
Verbraucherdarlehen) aufgehoben
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der
Pressemitteilung Nr. 160/2016 für den 22. November 2016 angekündigten
Verhandlungstermin in der Sache XI ZR 450/15, in der es um die Erhebung eines
sog. "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags" in einem
Verbraucherdarlehensvertrag ging, aufgehoben, weil die Beklagte ihre Revision
zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Landgerichts
Mönchengladbach rechtskräftig.
XI ZR 450/15
Vorinstanzen:
Amtsgericht Mönchengladbach - Urteil vom 24. Februar 2015
- 36 C 536/14
Landgericht Mönchengladbach - Urteil vom 9. September
2015 - 2 S 29/15
Karlsruhe, den 10. November 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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