Mittwoch, 16. November 2016

Rechtschutzversicherung - immer häufiger des Anwalts Ärgernis

Rechtschutzversicherungen sind immer wieder ein Quell des täglichen Ärgers,

Dieses Mal kommt nach knapp 8 Wochen eine Rechtschutzzusage für die außergerichtliche  Interessenvertretung. Verlangt hatte ich  die Kostenzusage für das gerichtliche Vorgehen!

Verbunden war die außergerichtliche Kostenzusage mit überflüssigen Hinweisen.

- dass bei Widerrufsfällen vor dem Widerruf keine Kostenübernahme in Betracht kommt - hatte ich auch nicht verlangt;

- dass ich vorgerichtliche Kosten als Nebenforderung mit einklagen soll - Das setzt bekantlich Verzug voraus, der nicht vorliegt.

- dass von ihr gezahlte Beträge auf die Rechtschutzversicherung übergehen - setzt Zahlungen voraus, also bisher nichts;

- dass eine weitere außergerichtliche Interessenvertretung "erfahrungsgemäß erfolglos und damit überflüssig ist" -Warum erfolgt dann eine Kostenzusage für die nachgewiesene erfolglose außergerichtliche Interessenvertretung?

 
 Das alles hätte sich die ÖRAG sparen können.

Der Satz: "Kostenzusage für die Klage wird erteilt, der Gerichtskostenvorschuss wird angewiesen" - hätte vollkommen genügt.


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