Rechtschutzversicherungen sind immer wieder ein Quell des täglichen Ärgers,
Dieses Mal kommt nach knapp 8 Wochen eine Rechtschutzzusage für die außergerichtliche Interessenvertretung. Verlangt hatte ich die Kostenzusage für das gerichtliche Vorgehen!
Verbunden war die außergerichtliche Kostenzusage mit überflüssigen Hinweisen.
- dass bei Widerrufsfällen vor dem Widerruf keine Kostenübernahme in Betracht kommt - hatte ich auch nicht verlangt;
- dass ich vorgerichtliche Kosten als Nebenforderung mit einklagen soll - Das setzt bekantlich Verzug voraus, der nicht vorliegt.
- dass von ihr gezahlte Beträge auf die Rechtschutzversicherung übergehen - setzt Zahlungen voraus, also bisher nichts;
- dass eine weitere außergerichtliche Interessenvertretung "erfahrungsgemäß erfolglos und damit überflüssig ist" -Warum erfolgt dann eine Kostenzusage für die nachgewiesene erfolglose außergerichtliche Interessenvertretung?
Das alles hätte sich die ÖRAG sparen können.
Der Satz: "Kostenzusage für die Klage wird erteilt, der Gerichtskostenvorschuss wird angewiesen" - hätte vollkommen genügt.
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